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Zum Thema Patientenmobilität
Neue Ratgeber: Was Grenzgänger*innen zwischen Deutschland und Frankreich bei der Krankenversicherung beachten müssen
Sie wohnen in Deutschland oder Frankreich und arbeiten im Nachbarland? Zwei neue Ratgeber des Kompetenzzentrums TRISAN informieren über die Krankenversicherung in einem grenzüberschreitenden Kontext und geben zahlreiche Tipps: Von der Klärung des Versicherungsstaates, über den Zugang zu Behandlungen, bis hin zu spezifischen Themen wie Mehrfachbeschäftigung und Home-Office.
In der Oberrheinregion gibt es rund 100.000 Grenzgänger*innen – also Personen, die in einem Land leben und im Nachbarland arbeiten. Im Jahr 2018 pendelten 27.500 Beschäftigte zwischen dem Elsass, Baden und der Südpfalz (alle Richtungen zusammen, Quelle: Arbeitsgruppe Statistik der Oberrheinkonferenz, 2020). Da sich der Grenzgänger-Status auch auf die Krankenversicherung der Erwerbstätigen und ihrer mitversicherten Angehörigen auswirkt, ist eine gute Kenntnis der geltenden Rechte besonders wichtig.
Eddie Pradier zufolge, der die Ratgeber bei TRISAN entworfen hat, müssen Grenzgänger*innen zwischen Deutschland und Frankreich insbesondere auf zwei Dinge achten: „Diese Personen sind in der Regel in ihrem Beschäftigungsstaat krankenversichert. Es ist aber besonders wichtig, dass sie sich auch bei einer Krankenkasse in ihrem Wohnsitzstaat registrieren; auch wenn sie sich für gewöhnlich im Beschäftigungsstaat behandeln lassen. Denn in Notfällen oder bei unvorhergesehen Ereignissen wie einer Grenzschließung ist es nicht immer möglich, sich für eine Behandlung in den Beschäftigungsstaat zu begeben.“
Darüber hinaus gelte auch im Krankheitsfall besondere Vorsicht: Werden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die falsche Krankenkasse geschickt, könne es nämlich zu Problemen bei der Zahlung von Krankengeld kommen. „Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss daher immer fristgerecht bei der Krankenkasse im Beschäftigungsstaat – nicht im Wohnsitzstaat – eingereicht werden. Dabei ist es egal, in welchem Land diese ausgestellt worden ist“, erklärt Pradier.
Die Ratgeber entstanden im Rahmen des INTERREG-Projekts „Trinationaler Handlungsrahmen für eine grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung am Oberrhein“, das von TRISAN / Euro-Institut koordiniert wird. An ihrer Erarbeitung waren folgende Einrichtungen beteiligt: CLEISS, DVKA, eu-patienten.de, Gemeinsame Einrichtung KVG, INFOBEST-Netzwerk Oberrhein, CPAM Bas-Rhin, AOK Baden-Württemberg.
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