Glossar

Der Gesundheitsakteure in Deutschland, Frankreich und der Schweiz

ACOSS

FR

Die Agence centrale des organismes de sécurité sociale (ACOSS) ist eine auf nationaler Ebene agierende Kasse der allgemeinen Sozialversicherung (régime général), die damit beauftragt ist, Sozialversicherungsbeiträge einzuziehen.

Zu den Aufgaben der ACOSS zählen:

-          die gemeinsame Finanzverwaltung für die Krankenversicherung, die Rentenversicherung und die Familienkasse;

-          die Koordinierung der Erhebung der Sozialabgaben, die auf regionaler Ebene von den URSSAF durchgeführt wird;

-          die Bereitstellung einer Datenbank mit wirtschaftlichen und sozialen Informationen.

ANSM

FR

Die Agence nationale de sécurité du médicament et des produits de santé (ANSM) ist eine öffentliche, staatliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Gesundheitsministeriums. Hauptaufgabe der ANSM ist es, die Risiken und die Nutzen von Gesundheitsprodukten während ihres gesamten Lebenszyklus zu bewerten.

Das betrifft insbesondere:

-          Medikamente;

-          Medizinische Geräte;

-          Kosmetische Produkte;

-          Produkte menschlichen oder tierischen Ursprungs.

Die ANSM entscheidet u.a., ob klinischen Studien zugelassen werden, ob medizinische Produkte oder Geräte in den Markt eingeführt werden dürfen oder eine Importlizenz erhalten. 

AOK

DE

Die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) ist eine der mitgliederstärksten Krankenkassen in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Rund 29 % der Bevölkerung ist bei der AOK versichert. Historisch waren die AOKs auf lokaler Ebene organisiert. So gab es noch 1991 insgesamt 276 AOKs. Nach verschiedenen Fusionswellen gibt es derzeit in Deutschland elf AOKs, das entspricht in der Regel einer AOK in jedem Bundesland, wobei manche Bundesländer (wie zum Beispiel Rheinland-Pfalz und Saarland) oder Regionen über eine gemeinsame AOK verfügen.

Arbeiter-Samariter-Bund

DE

Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) ist eine in ganz Deutschland tätige Hilfs- und Wohlfahrtsorganisation, die parteipolitisch und konfessionell unabhängig ist. Zu den Aufgabenbereichen des ASB zählen u.a. die Erste-Hilfe-Ausbildung, der Rettungsdienst, die Altenhilfe und Pflege sowie die palliative Versorgung. In seinen 16 Landesverbänden, den 205 Regional-, Kreis- und Ortsverbänden sowie 125 GmbHs sind rund 40.000 hauptamtliche und mehr als 17.000 ehrenamtliche und freiwillige Mitarbeiter beschäftigt.

ARS

FR

Die Agences régionales de santé (ARS) sind, staatliche Behörde, die im Geschäftsbereich des Gesundheitsministeriums stehen. Die ARS steuern auf regionaler Ebene die Gesundheitspolitik. In diesem Rahmen umfasst ihr Aufgabenbereich:

-          die Gesundheitsüberwachung und -beobachtung;

-          die Definition, Finanzierung und Bewertung von Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung;

-          die vorausschauende Planung, Vorbereitung und das Management von Gesundheitskrisen.

 

Die ARS verantworten ebenfalls die Regulierung der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung sowie der Pflegeheime.

Dabei nehmen sie folgende Aufgaben wahr:

-          die Koordinierung der Aktivitäten und Verteilung des Budgets der Versorgungsstrukturen;

-          die Gewährleistung einer flächendeckenden und wohnortnahen Gesundheitsversorgung;

-          die Regulierung der Gesundheitskosten;

-          die Zulassung von neuen Gesundheitseinrichtungen

Das Hauptinstrument zur Umsetzung dieser Aufgaben ist der regionale Gesundheitsplan (projet régional de santé /PRS). Dieser wird in Zusammenarbeit mit den gesamten Gesundheitsakteuren erarbeitet und definiert die Ziele der ARS, das Arbeitsprogramm sowie die regionalen Gesundheitsprioritäten.

 

 

BAG

CH

Als Teil des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG ; Office fédéral de la santé publique OFSP) verantwortlich für die Gesundheit der Bevölkerung (Public Health) und entwickelt die schweizerische Gesundheitspolitik in Zusammenarbeit mit den Kantonen. Die Kompetenzen im Gesundheitsbereich sind zwischen Bund, den Kantonen und Kommunen aufgeteilt, wobei die Kantone für den größten Teil zuständig sind. Die Kompetenzen des Bundes im Gesundheitsbereich werden ihm durch die Bundesverfassung zugewiesen. Mehr als 20 Gesetze und Verordnungen bauen auf diesen Normen auf und fallen in den Zuständigkeitsbereich des BAG. In den Aufgabenbereich des BAG fallen:

-          die Organisation und Regulierung der Krankenversicherung;

-          die Reglementierung von Medikamenten, chemischen und kosmetischen Produkten;

-          die Reglementierung der Gentechnik;

-          die Gesundheitsförderung;

-          der Strahlenschutz;

-          die Reglementierung der Gesundheitsberufe;

-          die Vertretung der Interessen der Schweiz im Gesundheitsbereich auf internationaler Ebene.

BÄK

DE

Die Bundesärztekammer (BÄK) vertritt als Arbeitsgemeinschaft der 17 deutschen (Landes-) Ärztekammern die berufspolitischen Interessen der Ärztinnen und Ärzte auf Bundesebene. 

Barmer Ersatzkrankenkasse

DE

Die Barmer Ersatzkasse ist eine Krankenkasse innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Rund 10 % der Bevölkerung ist bei der  Barmer versichert. Die Barmer ist Mitglied im Verband der deutschen Ersatzkassen (vdek).

BKK

DE

Die Betriebskrankenkassen (BKKs) sind ursprünglich als Krankenversicherung für Betriebsangehörige größerer Betriebe gegründet worden. Mittlerweile sind die meisten BKKs allerdings auch für andere Versicherte geöffnet. Nach zahlreichen Fusionen gibt es aktuell noch 68 BKKs in Deutschland. Rund 12 % der Bevölkerung ist bei einer BKK versichert.

BMG

DE

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übt die Kompetenzen des Bundes im Gesundheitsbereich aus. So trägt der Bund weitreichende Kompetenzen in der Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen, beispielsweise in Grundsatzfragen zur gesetzlichen Krankenversicherung, zur Krankenhausversorgung und -finanzierung sowie zur Regelung bestimmter Gesundheitsberufe, wobei die Länder über einen großen Handlungsspielraum in ihrer Umsetzung verfügen und daher eine zentrale Rolle im deutschen Gesundheitswesen spielen. Die konkrete Arbeit des BMG konzentriert sich auf die Erarbeitung von Gesetzesentwürfen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften.

 

Zum Geschäftsbereich des BMG gehören u.a. das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA), die Drogenbeauftragte sowie der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten und Bevollmächtigte für Pflege.

 

BSV

CH

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV ; OFAS Office fédéral des assurances sociales) ist Teil des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) und ist zuständig für den Bereich Sozialversicherung. In seinen Aufgabenbereich fallen:

-          die Alters- und Hinterlassenenversicherung;

-          die Invalidenversicherung;

-          die Ergänzungsleistungen;

-          die berufliche Vorsorge;

-          die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende und Mutterschaft;

-          die Familienzulagen;

-          die sozialpolitischen Fragen.

BZgA

DE

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) agiert auf Bundesebene im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Seit ihrer Gründung im Jahr 1967 leistet die BZgA als Bundesbehörde einen Beitrag zur praktischen Gesundheitserziehung. So erarbeitet die BZgA u.a. Grundsätze und Richtlinien in dem Bereich, bildet Personen aus, die im Bereich der Gesundheitserziehung und –aufklärung tätig sind und koordiniert die gesundheitliche Aufklärung und Gesundheitserziehung im gesamten Bundesgebiet. Zu den Schwerpunktthemen in der Aufklärungsarbeit gehören die Prävention von Infektionskrankheiten wie HIV/Aids, die Suchtprävention und die Förderung der Kinder- und Jugendgesundheit. Darüber hinaus erfüllt die BZgA gesetzliche Aufgaben in der Sexualaufklärung und Familienplanung, in der Aufklärung zum Thema Organ- und Gewebespende und in der Aufklärung in der Blut- und Plasmaspende.

CARSAT

FR

Die caisses d’assurance retraite et de la santé au travail (CARSAT) sind Einrichtungen der allgemeinen Sozialversicherung, die gegenüber Angestellten, Rentnern und Unternehmen in den Bereichen Rente, Sozialhilfe und Management von beruflichen Risiken agieren.

Zum Aufgabenbereich der CARSAT auf regionaler Ebene gehören:

-          die Berechnung sowie die Zahlung der Renten an die Versicherten;

-          die Information und die Beratung von Versicherten und Arbeitgebern insbesondere zu Gesundheitsfragen und zum Zugang zur Gesundheitsversorgung;

-          die Entwicklung und Koordinierung von Maßnahmen zur Prävention vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

 

CHU

FR

Die centres hospitaliers universitaires oder centres hospitaliers régionaux universitaires (CHU/CHRU) sind öffentliche Gesundheitszentren wie die centres hospitaliers régionaux (CHR), die eine Vereinbarung mit einer oder mehreren Ausbildungs- oder Forschungseinrichtungen einer Universität getroffen haben. Es existieren in Frankreich 30 CHU. Einem CHU obliegen die gleichen Aufgaben wie einem centre hospitalier régional (CHR): Sie stellen damit sowohl die Gesundheitsversorgung der umliegenden Bevölkerung als auch eine hochspezialisierte und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung der Bevölkerung auf regionaler, interregionaler und nationaler Ebene sicher. In Zusammenarbeit mit den Universitäten erfüllt ein CHU zusätzlich Aufgaben, welche die Ausbildung der Praktiker und die klinische Forschung betreffen.

Das CHU im Elsass nennt sich  Hôpitaux Universitaires de Strasbourg (HUS).

CHR

FR

Die centres hospitaliers régionaux (CHR) sind öffentliche Krankenhäuser, die hochwertige und spezialisierte medizinische Versorgung (Maximalversorgung)  anbieten. 

Sie gewährleistet dabei zugleich:

-          die Regelversorgung der umliegenden Bevölkerung;

-          eine  spezialisierte medizinische Versorgung der Bevölkerung auf regionaler, interregionaler und nationaler Ebene.

Die meisten CHR haben eine Vereinbarung mit  einer medizinischen Fakultät abgeschlossen und bilden demnach sogenannte centre hospitalier régional universitaire (CHRU oder CHU).

Von den 32 CHR auf dem französischen Staatsgebiet sind nur zwei nicht eine Universität angebunden.

CLAT

FR

Ein centre de lutte antituberculeuse (CLAT) ist eine Abteilung eines Krankenhauses, welches von der Agence régionale de santé (ARS) den Auftrag bekommen hat, die Tuberkulose zu bekämpfen.  In jedem département existiert mindestens ein CLAT. Dabei kommen ihnen folgende Aufgaben zuteil:

-          die Öffentlichkeit sowie die Fachkräfte im Gesundheitsbereich über das Krankheitsbild der Tuberkulose zu informieren;

-          frühzeitige Diagnosen zu stellen;

-          zur Impfung motivieren und diese durchzuführen;

-          den Zugang zur medizinischen Versorgung zu erleichtern;

-          die Bekämpfung der Tuberkulose auf Ebene des départements zu koordinieren.

CLCC

FR

Die Krebszentren (centres de lutte contre le cancer) sind freigemeinnützige Einrichtungen (établissements de soins privés d‘intérêt collectif/ ESPIC). Sie werden von der Krankenversicherung nach den Modalitäten, die auch für öffentliche Krankenhäuser gelten, finanziert. Die CLCC bieten eine umfassende und multidisziplinäre Versorgung für Personen mit einer Krebserkrankung an. Jedes der 20 CLCC ist Mitglied der Gruppe UNICANCER.

CLEISS

FR

Das centre des liaisons européennes et internationales de sécurité sociale (CLEISS) ist eine öffentliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Gesundheitsministeriums und des Finanzministeriums. Es ist damit beauftragt, zur Implementierung von verschiedenen Gesetzestexten hinsichtlich der sozialen Sicherung von international mobilen Personen Stellung zu nehmen.

Zu den Aufgaben des Zentrums gehören:

-          EU-Verordnungen und internationalen Abkommen zur Sozialversicherung bekannt zu machen;

-          Einrichtungen der Sozialversicherung, der Versicherten und der Arbeitgeber bei der Prüfung der Dossiers im Rahmen der internationalen Gesetzgebung im Rahmen der internationalen Gesetzestexte zur Sozialversicherung unterstützen. Gemäß der Richtlinie 2011/24/EU ist das CLEISS die nationale Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in Frankreich. Es informiert in dieser Funktion Patienten und Fachkräfte aus dem Gesundheitsbereich;

-          die Übersetzung von fremdsprachlichen Dokumenten, die von französischen Einrichtungen verschickt wurden;

-          die Unterstützung des Sozial- und Außenministeriums in technischen Fragen.

CNAMTS

FR

Der nationale Dachverband der Krankenversicherung (caisse nationale de l’assurance maladie des travailleurs salariés CNAMTS oder CNAM) verwaltet die Kranken- und Unfallversicherung der allgemeinen Sozialversicherung (régime général). Sie übernimmt dabei 75% der Gesundheitsausgaben und versichert rund 80% der Bevölkerung.

Zu ihren Aufgaben gehören:

-          die Formulierung und Umsetzung von Leitlinien für die Aktivitäten der Krankenversicherung;

-          die Kontrolle der Ausgaben der Krankenversicherung;

-          die Förderung von Maßnahmen zur Prävention, Gesundheitserziehung und Information der Versicherten hinsichtlich einer Verbesserung ihres Gesundheitszustandes;

 -          die Koordinierung der Krankenkassen in den départements (caisses primaires d’assurance maladie CPAM) und der caisses d’assurance retraite et de la santé au travail (CARSAT), auf die sich die CNAMTS in ihrer Arbeit stützt.

CNS

FR

Die nationale Gesundheitskonferenz (conférence nationale de santé CNS) ist ein beratendes Organ, das dem Gesundheitsminister beigeordnet ist.

Dieses Organ ermöglicht einen Dialog zwischen den Patienten, dem Gesundheitspersonal und politischen Mandatsträgern.

Sie vermittelt die Erwartungen und Bedarfe der Bevölkerung und bietet Gesundheitspersonal die Möglichkeit, zur Gesundheitspolitik Stellung zu nehmen.

Zum Aufgabenbereich der CNS gehören:

-          Stellungnahmen hinsichtlich einer Optimierung des Gesundheitssystems;

-          die Erarbeitung eines Jahresberichts zum Patientenschutz im Gesundheitsbereich;

-          die Organisation von Podiumsdiskussionen zu Gesundheitsfragen.

Dieses beratende Organ existiert ebenfalls auf regionaler Ebene (Conférence régionale de santé et de l’autonomie, CRSA) und nimmt Stellung zu Entscheidungen des Generaldirektors der Agence régionale de santé (ARS).

 

CONCORDIA

CH

CONCORDIA ist einen Kranken- und Unfallversicherer. Sie bietet zugleich eine Grund- und eine Zusatzversicherung an und zählt rund 600.000 Versicherte.

CPAM

FR

Die caisses primaires d’assurance maladie sind Einrichtungen der allgemeinen Sozialversicherung mit dem Auftrag, die Leistungsansprüche zu bearbeiten. Sie üben in der Regel ihre Kompetenzen in den jeweiligen départements aus und vermitteln zwischen der Caisse nationale d’assurance maladie des travailleurs salariés (CNAMTS, d.h. der Krankenversicherung) und den Versicherten.

Die CPAM erfüllen folgende Aufgaben:

-          die Beitritte zur Krankenversicherung verwalten;

-          die Zahlung von erbrachten Leistungen;

-          die Beteiligung an Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung.

CSS Versicherung

CH

Die CSS Versicherung (CSS Assurance) ist ein Krankenversicherer, der Grund- und Zusatzleistungen anbietet. Die CSS Versicherung zählt 1,66 Millionen Versicherte.

DAK-Gesundheit

DE

Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK-Gesundheit) ist eine Krankenkasse innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung aus der Gruppe der Ersatzkassen. Rund 7 % der Bevölkerung ist aktuell bei der DAK-Gesundheit versichert.

 

Als Ersatzkasse ist die DAK-Gesundheit Mitglied im Verband der deutschen Ersatzkassen (vdek).

 

Deutscher Hausärzteverband

DE

Der Deutsche Hausärzteverband e.V. vertritt auf Bundesebene die Interessen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland im gesundheitspolitischen Meinungsbildungsprozess sowie im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung von Kammern, Kassenärztlichen Vereinigung und Krankenkassen. Darüber hinaus organisiert der Verband neben seiner politischen Arbeit Fortbildungen, die sich an Hausärzte richten. Der Verband gliedert sich in 17 Landesverbände und ist mit über 32.000 Mitgliedern der größte Berufsverband der deutschen Vertragsärzte. Für die Mitglieder sind die Landesverbände erste Ansprechpartner.

DGOS

FR

Die Generaldirektion des Versorgungsangebots (direction générale de l’offre de soins DGOS) ist eine Abteilung des Gesundheitsministeriums. Sie ist damit beauftragt, die Gesundheitsversorgung nach den Zielen der Gesundheitspolitik zu strukturieren, zu steuern und zu evaluieren. In dieser Rolle erfüllt sie folgende Aufgaben:

-          die Organisation der Gesundheitsversorgung, insbesondere der Krankenhäuser, die Sicherstellung des Zugangs aller Bürger zur Gesundheitsversorgung sowie der Qualität der Gesundheitsversorgung;

-          die Festsetzung der Zulassungsmodalitäten und der Ausbildungsbedarfe der Fachkräfte aus dem Gesundheitsbereich;

-          die Festsetzung der Tarife für Krankenhäuser;

-          die Beteiligung an der Organisation der Forschung.

Diese Aufgaben werden in Kooperation mit anderen Abteilungen des Gesundheitsministeriums oder anderen Ministerien, den Krankenkassen sowie anderen Einrichtungen und Organisationen, im Bereich der Gesundheitsversorgung wahrgenommen.

DGS

FR

Die Direction générale de la santé (DGS) ist eine Abteilung des Gesundheitsministeriums. Ihr Auftrag ist es, die öffentliche Gesundheitspolitik  (Public Health) zu planen. Dabei trägt sie auch zu ihrer Umsetzung bei. In dieser Funktion erfüllt die DGS folgende Aufgaben:

-          Sie schlägt Ziele und Prioritäten in der Gesundheitspolitik (Public Health) vor;

-          Sie erarbeitet Gesetzestexte, welche die Gesundheitspolitik  (Public Health) betreffen;

-          Sie beteiligt sich an der Präventionspolitik;

-          Sie beobachtet die Qualitätssicherung und Sicherheit der Behandlungen, Gesundheitsprodukte und der Forschung.

Diese Aufgabenbereiche werden in Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen des Gesundheitsministeriums oder anderen Ministerien, Krankenkassen und weiteren Einrichtungen der Gesundheitspolitik wahrgenommen.

 

DKG

DE

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist ein privatrechtlicher und freiwilliger Zusammenschluss der 16 Landeskrankenhausgesellschaften sowie der 12 Spitzenverbände der Krankenhausträger. Die DKG vertritt auf Bundesebene die Interessen der öffentlichen und privaten Krankenhausträger. Als Mitglied des Gemeinsamen Bundesauschusses hat die DKG eine Mitentscheidungsfunktion über alle wichtigen krankenhausrelevanten Themen und gestaltet gemeinsam mit den Vertretern der Krankenkassen maßgeblich das Vergütungssystem im Krankenhauswesen und die Qualitätssicherung im stationären Bereich. 

 

DKI

DE

Das Deutsche Krankenhausinstitut e.V. (DKI) ist ein wissenschaftliches Institut u.a. in Trägerschaft der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Es ist in der interdisziplinären Forschung, Fortbildung sowie Beratung im Krankenhaus- und Gesundheitswesen tätig.

 

DRK

DE

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist ein Wohlfahrtsverband und eine Hilfsorganisation, das mit 190 nationalen Gesellschaften der internationalen Rotkreuz und Rothalbmondbewegung angehört. Auf nationaler Ebene nimmt das DRK folgende Aufgaben wahr:

-          Rettungsdienst und Erste Hilfe;

-          Gesundheitsdienste inkl. Blutspendedienst;

-          Altenhilfe inkl. Pflege und Besuchsdienst;

-          Kinder-, Jugend- und Familienhilfe;

-          Suchdienst und Jugendrotkreuz;

-          Katastrophen- und Bevölkerungsschutz.

DVKA

DE

Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) nimmt eine Schnittstellenfunktion in der Koordinierung der nationalen Krankenversicherungssysteme ein. Die DVKA ist dabei das deutsche Äquivalent des CLEISS in Frankreich und der Gemeinsamen Einrichtung KVG in der Schweiz. Schwerpunktmäßig schließt die DVKA Vereinbarungen mit ausländischen Verbindungsstellen, bearbeitet die Abrechnung der Krankenversicherungsleistungen, die u. a. im Ausland wohnende Grenzgänger, Familienangehörige und Rentner, entsandte Arbeitnehmer und Touristen im Auftrag der deutschen Krankenkassen erhalten haben und bietet Krankenkassen Verwaltungshilfe bei der Geltendmachung ihrer Ersatz- und Erstattungsansprüche im Ausland an.

 

EDI

CH

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI; Département fédéral de l‘Intérieur DFI) ist eine Abteilung des Schweizerischen Bundesrates (Exekutivorgan der Schweizerischen Eidgenossenschaft). Zu seinen Zuständigkeitsbereichen gehören:

-          Gleichberechtigung der Geschlechter;

-          Kulturpolitik;

-          Archive;

-          Klimapolitik;

-          Gesundheitspolitik;

-          Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen;

-          Versicherungen;

-          Statistik.

Einige dieser Bereiche fallen nicht exklusiv in den Verantwortungsbereich des Bundes. So sind die Kantone zuständig für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung und sind in dieser Eigenschaft die gesundheitspolitischen Hauptakteure. 

EHPAD

FR

Die établissements d’hébergement pour personnes âgées dépendantes (EHPAD) sind Altenpflegeheime, mit medizinischem Angebot. Sie beherbergen Menschen, die mindestens 60 Jahre alt und pflegebedürftig sind. Die EHPAD bieten mit ihrem pluri-disziplinären Team eine umfassende Versorgung an, welche eine Unterkunft, Verpflegung, Betreuung sowie medizinische und paramedizinische Behandlungen beinhaltet. EHPAD können öffentlich, privatrechtlich oder freigemeinnützige Einrichtungen sein. Die Einrichtung eines neuen EHPAD muss vom conseil départemental sowie der Agence régionale de santé (ARS) genehmigt werden. Beide Einrichtungen finanzieren die EHPAD.

EK

DE

Die Ersatzkrankenkassen gehören als Krankenkassen zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Nach verschiedenen Fusionen existieren aktuell noch sechs Ersatzkrankenkassen: die BARMER, die DAK-Gesundheit, die HEK-Hanseatische Krankenkasse, die hkk, die KKH Kaufmännische Krankenkasse und die Techniker Krankenkasse. Zusammen mit den Ortskrankenkassen, den Betriebskrankenkassen und den Innungskrankenkassen bilden die Ersatzkrankenkassen das System der gesetzlichen Krankenversicherung.

FEHAP

FR

Die fédération des établissements hospitaliers et d’aide à la personne privés (FEHAP) vereint freigemeinnützige Einrichtungen aus dem Gesundheits-, Pflege- und Sozialwesen.

Zu ihren Aufgaben gehören:

-          die Interessenvertretung der freigemeinnützigen Einrichtungen gegenüber öffentlichen Behörden auf lokaler oder nationaler Ebene;

-          die Beratung der Mitglieder;

-          die Information der Mitglieder über aktuelle Entwicklungen der Gesetzgebung.

Die FEHAP ist Mitglied des europäischen Krankenhausverbandes, (HOPE).

FHF

FR

Die fédération hospitalière de France (FHF) ist ein französischer Krankenhausverband, dem rund 1000 öffentliche Krankenhäuser und 3800 öffentliche Alten- und  Pflegeheime angehören, was fast der Gesamtheit der öffentlichen Gesundheitseinrichtungen in Frankreich entspricht. In der FHF organisiert sind  20 regionale Krankenhausverbände. Zu den Aufgabengebieten der FHF gehören:

-          die Förderung der öffentlichen Krankenhäuser;

-          die Weitergabe von Informationen an Einrichtungen;

-          die Vertretung der Einrichtungen.

Die FHF ist Mitglied des europäischen Krankenhausverbandes (HOPE) sowie des internationalen Krankenhausverbandes (FIH).

FHP

FR

Der Verband der privaten Krankenhäuser (féderation de l’hospitalisation privée FHP) ist ein französischer Verband, der die Interessen der privaten Krankenhäuser vertritt.

Das Aufgabengebiet umfasst:

-          die Information und Beratung der Mitglieder in wirtschaftlichen, juristischen und sozialen Themen;

-          die Vertretung der Mitglieder gegenüber den lokalen Behörden sowie den Gewerkschaften.

FMH

CH

Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (Foederatio Medicorum Helveticorum FMH; Fédération des médecins suisses) ist ein Berufsverband der schweizerischen Ärzteschaft. Die FMH vereint dabei die kantonalen Ärztegesellschaften (KG) sowie verschiedene Fachgesellschaften und nimmt folgende Aufgaben wahr:

-          die Vertretung der Interessen seiner Mitglieder;

-          die Ausarbeitung von Vorschlägen zum Gesundheitssystem;

-          die Beteiligung an der Ausarbeitung von Rückerstattungstarifen für bestimmte medizinische Leistungen;

-          die Reglementierung der postgraduierten Aus- und Weiterbildung;

-          die Redaktion eines Ethikkodex;

-          die Verwaltung von Datenbanken zur Gesundheitsversorgung und von Ärztestatistiken.

FPH

FR

Die fonction publique hospitalière (FPH) ist neben dem öffentlichen Dienst des Staates (fonction publique d’État) und dem öffentlichen Dienst der Gebietskörperschaften (fonction publique territoriale) eine Institution des öffentlichen Dienstes in Frankreich. Der fonction publique hospitalière gehören knapp eine Millionen Beamte und Vertragsbedienstete (agents contractuels) an, darunter Krankenpfleger/innen und Krankenpflegehelfer/innen sowie Verwaltungsmitarbeiter in öffentlichen Krankenhäusern, sozialen Einrichtungen sowie Alten- und Pflegeheimen.

Sie werden über ein Auswahlverfahren, einen sogenannten concours, rekrutiert (mit Ausnahme der Vertragsbediensteten). Zudem gilt für sie nicht das Arbeitsrecht, das auf privatrechtlich beschäftigte Arbeitnehmer zutrifft, da sie als Angehörige des öffentlichen Dienstes einen Sonderstatus haben.

G-BA

DE

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium, in dem sich die Verbände und Körperschaften der gesetzlichen Krankenkassen sowie Vertreter der Leistungserbringer wie die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVs) und Krankenhausgesellschaften beziehungsweise deren bundesweite Spitzenorganisationen selbst verwalten (siehe Selbstverwaltungsprinzip). Der G-BA legt unter anderem fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet werden und beschließt Maßnahmen und Richtlinien im Bereich des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung in der vertragsärztlichen, vertragszahnärztlichen und stationären medizinischen Versorgung. So ist es zum Beispiel der G-BA, der eine Liste mit Krankenhausleistungen erstellt, welche zum Zweck der Qualität der medizinischen Leistung einer Mindestmengenregelung unterliegt.

Rechtsgrundlage des G-BA ist das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V).

Die Richtlinien des G-BA sind für alle gesetzlich Krankenversicherten und Akteure in der gesetzlichen Krankenversicherung rechtlich bindend.

GDK

CH

In der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK; Conférence suisse des directrices et directeurs cantonaux de la santé CDS) sind die für das Gesundheitswesen zuständigen Regierungsmitglieder vereint.

Die GDK nimmt dabei folgende Aufgaben wahr:

-          die interkantonale Zusammenarbeit;

-          die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und dem Bund;

-          die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und den Gesundheitseinrichtungen;

-          die internationale Zusammenarbeit in Verbindung mit dem Bund und der Konferenz der Kantonsregierungen;

-          die Förderung einer schweizerischen Gesundheitspolitik auf Bundesebene.

Die GDK formuliert dabei Empfehlungen ohne rechtliche Verbindlichkeit.

Gemeinsame Einrichtung KVG

CH

Die gemeinsame Einrichtung (KVG; Institution commune LAMal) ist auf der Basis des schweizerischen Krankenversicherungsgesetzes (KVG) und auf der Initiative der Krankenversicherern ins Leben gerufen worden. Die Aufgabenbereiche der KVG sind:

-          die Organisation und Durchführung des Risikoausgleichs zwischen den Krankenversicherern (Es handelt sich hierbei um einen Ausgleichsmechanismus, bei welchem die Krankenversicherer mit einer guten Risikostruktur, was das Profil ihrer Versicherten angeht, Ausgleichzahlungen an Krankenversicherer mit einer weniger guten Risikostruktur leisten);

-          die internationale Koordination der Krankenversicherung und die Übernahme der Behandlungskosten im Ausland;

-          die Übernahme der Kosten für die gesetzlichen Leistungen anstelle zahlungsunfähiger Versicherer.

Gesundheitsamt

DE

Gesundheitsämter sind lokale Behörden, die Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland sind. Die genauen Aufgaben und Zuständigkeiten werden in den Landesgesundheitsdienstgesetzen festgelegt. Zu ihren Aufgabengebieten zählen in der Regel Gesundheitshygiene und Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung, -Vorsorge, und -Hilfe zum Beispiel bei der Schulgesundheitspflege, Schuleingangs- und Schulabgangsuntersuchungen, der kinder- und jugendpsychiatrische Dienst, die kommunale Gesundheitsberichterstattung sowie die ärztliche Aufsicht über die Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens. In der Regel verfügt jeder Kreis bzw. jede kreisfreie Stadt über ein Gesundheitsamt. In einigen Ländern wie in Bayern und Baden-Württemberg sind die Gesundheitsämter den Landratsämtern angegliedert. In anderen Bundesländern sind sie in kommunaler Trägerschaft.  

Gesundheitsdepartement

CH

Das Gesundheitsdepartement, das in manchen Kantonen auch  Gesundheitsdirektion oder Gesundheitsamt genannt wird, ist Teil des Exekutivorgans des Kantons. Die Kompetenzen im Gesundheitsbereich sind zwischen der Eidgenossenschaft, den Kantonen, die den größten Teil ausüben und den Kommunen verteilt. Jedes Kanton verfügt über eine eigene Gesetzgebung. Das Gesundheitsdepartement ist zuständig für die Kompetenzen, die den Kantonen übertragen worden sind. Dazu gehören:

-          die Regulierung des Gesundheitsangebots (ambulant und stationär, darunter auch die Krankenhausplanung);

-          die Prävention und Gesundheitsförderung;

-          die Bekämpfung von Infektionskrankheiten;

-          die Aufsicht über die Institutionen im Gesundheitsbereich und der Gesundheitsberufe;

-          die Kontrolle der Medikamente und der therapeutischen Produkte;

-           sowie Publikationen.

In manchen Kantonen obliegen dem Departement, das für die Gesundheit zuständig ist, ebenfalls andere Kompetenzfelder (zum Beispiel soziale Angelegenheiten oder Wirtschaft). Im Kanton Basel-Stadt ist das zuständige Departement das Gesundheitsdepartement, im Kanton Basel-Landschaft die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion, im Kanton Aargau das Departement Gesundheit und Soziales.

 

GHT

FR

Ziel der  rund 135 groupements hospitaliers de territoires (GHT) ist es, die Zusammenarbeit der Krankenhäuser auf lokaler Ebene zu ermöglichen.

Alle öffentlichen Krankenhäuser sind über eine  Vereinbarung an ein GHT gebunden.

Kernpunkte der GHT sind:

-          ein nach unterschiedlichen Spezialisierungsgraden abgestuftes  Krankenhausangebots auf der Ebene der Gebietskörperschaften;

-          die Ausarbeitung eines gemeinsamen medizinischen Projekts (projet médical partagé), welches ein umfassendes Versorgungsangebot beinhaltet und eine wohnortsnahe Grundversorgung und eine spezialisierte Versorgung sicherstellt.

 

Das gemeinsame medizinische Projekt gründet auf einer gemeinsamen Strategie, welche medizinisches Fachpersonal, Mandatsträger und Patienten einschließt und orientiert sich dabei an dem Bedarf des Patienten.

GK

DE

Die gesetzlichen Krankenkassen sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zu den gesetzlichen Krankenkassen gehören die Ortskrankenkassen (AOKs u.a.), die Ersatzkrankenkassen (TKK, Barmer u.a.), die Betriebskrankenkassen (BKK), die Innungskrankenkassen (IKK), die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) und die Knappschaften (z.B. die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See). Die Zugehörigkeit zu einer Krankenkasse ist für gesetzlich Versicherte seit 1996 frei wählbar. Insgesamt gehören 113 Krankenkassen zur GK.

GKV

DE

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist neben der Renten- und Arbeitslosenversicherung Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie setzt sich zusammen aus rund 113 Krankenkassen, welche für die Versicherten frei wählbar sind. In der GKV sind Auszubildende, Arbeitslose, Rentner und Studenten grundsätzlich pflichtversichert. Für Angestellte und Arbeiter gilt die Versicherungspflicht nur bis zu einer bestimmten Gehaltsobergrenze. Insofern ihr monatliches Gehalt ein bestimmtes Einkommen überschreitet, ist es Arbeitern und Angestellten freigestellt, ob sie der GKV beitreten oder sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Freiberufler, Selbstständige und Beamte sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, können jedoch freiwillig einer GKV beitreten.

 

Rechtliche Grundlage der GKV bilden das 5. Sozialgesetzbuch (SGB) sowie ergänzend die Reichsversicherungsordnung (RVO).

 

GKV-Spitzenverband

DE

Der „Spitzenverband Bund der Krankenkassen“ (GKV-Spitzenverband) ist im Zuge der Gesundheitsreform 2007 entstanden und vertritt als einheitlicher Dachverband die Interessen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Bundesebene.

 

Der GKV-Spitzenverband unterstützt seine Mitglieder (die Krankenkassen) sowie deren Landesverbände bei ihren Aufgaben und gestaltet die Rahmenbedingungen für einen Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Gesundheitsversorgung. Er berät unter anderem Parlamente und Ministerien im Gesetzgebungsverfahren und ist Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Darüber hinaus schließt er Verträge und Vereinbarungen auf Bundesebene ab und verhandelt Richtlinien, welche für alle Krankenkassen sowie deren Landesverbände gelten.

 

GS

DE

Die Gemeinsame Selbstverwaltung (GS) ist eines der wichtigsten Prinzipien des Sozialsystems in Deutschland. Im Mittelpunkt steht dabei der Gedanke, die medizinische Versorgung durch die gemeinsame Zusammenarbeit verschiedener Organisationen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestmöglich zu sichern. Dazu zählen Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen und Vertreter der Leistungserbringer wie die Kassenärztliche Vereinigungen und die Krankenhausgesellschaften. Oberstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung ist der Gemeinsame Bundesausschuss.

 

H+ Die Spitäler der Schweiz

CH

H+ die Spitäler der Schweiz (H+ Les Hôpitaux de Suisse) ist ein nationaler Spitzenverband der öffentlichen und privaten Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen. Dem Verband angeschlossen sind weitere Verbände, Firmen und Einzelpersonen aus dem Krankenhaussektor.

Er nimmt folgende Aufgaben wahr:

-          die Interessenvertretung der Mitglieder

-          die Information und Beratung seiner Mitglieder.

HAS

FR

Die Haute Autorité de santé ist eine unabhängige öffentliche Behörde mit wissenschaftlichem Charakter. Zu ihren Aufgaben gehören:

-          die Evaluierung von Produkten und Behandlungen nach medizinischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten;

-          die Ausarbeitung von Best-Practice-Empfehlungen, Empfehlungen zur öffentlichen Gesundheitspolitik (Public Health), Studien für Fachkräfte und Patienten;

-          Stellungnahme zu Gesetzesvorschlägen;

-          die Zertifizierung der Krankenhäuser (d.h. die Bewertung der medizinischen Qualität und der Sicherheit der Behandlung) und Akkreditierung der Ärzte auf freiwilliger Basis (es handelt sich um ein Programm zur Verbesserung der Berufspraxis der Ärzte, die im Krankenhaus risikoreiche Aktivitäten durchführen);

-          die Information der Öffentlichkeit hinsichtlich der Qualität der Behandlung in den einzelnen Krankenhäusern.

Helsana Versicherung

CH

Die Helsana Versicherung (Groupe Helsana) ist ein schweizerischer Kranken- und Unfallversicherer, der Grund- und Ergänzungsleistungen anbietet. Mit rund 1,9 Millionen Versicherten ist die Helsana Versicherung der größte Anbieter in diesen Bereichen.

 

ISGF

CH

Das Institut für Sucht- und Gesundheitsforschung (ISGF; Institut de recherche sur les addictions et la santé) ist der Universität Zürich angegliedert und besteht aus einem interdisziplinären Team aus Forschern. Es unterstützt die Forschung und Evaluation in folgenden Bereichen:

-          süchtig machende Produkte;

-          Suchtverhalten;

-          Gesundheitsplanung und Gesundheitsökonomie.

Das Institut hat ebenso eine beratende Funktion und bietet Fortbildungen an.

IRW

CH

Der Interverband für Rettungswesen (IRW; Interassociation de sauvetage IAS) ist ein Dachverband im Bereich Rettungswesen. Er umfasst die gesamte Rettungskette vom Helfer vor Ort bis zum Notarzt.

Seine Aufgabenbereiche umfassen:

-          die Förderung und Koordination des Rettungswesens;

-          die Konzeption und Umsetzung von Qualitätsnormen für die Rettungsdienste und die Sanitätsnotrufzentrale (SNZ 144). Auch wenn diese Standards nicht verbindlich sind, tragen diese zur Harmonisierung des Rettungswesens in der Schweiz bei;

-          die Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen für Fachkräfte;

-          der Informationsaustausch mit seinen Mitgliedern.

Johanniter-Unfall-Hilfe

DE

Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. ist ein in der Tradition des Johanniterordens stehender Wohlfahrtsverband, der in unterschiedlichen karitativen und sozialen Bereichen aktiv ist. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem der Rettungs- und Sanitätsdienst, der Katastrophenschutz und die Erste-Hilfe-Ausbildung. Hinzu kommen soziale Dienste wie die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie die Betreuung und Pflege von älteren und kranken Menschen und die Arbeit in der humanitären Hilfe. Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. zählt mehr als 20.000 Beschäftigten, 34.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sowie rund 1,3 Millionen Fördermitglieder.

 

KBS

DE

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See ist ein Verbund aus gesetzlicher Rentenversicherung, Renten-Zusatzversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ist zum 1. Oktober 2015 als Fusion der Bundesknappschaft, der Bahnversicherungsanstalt und der Seekasse entstanden. Aktuell sind rund 1,7 Millionen Menschen bei der Knappschaft Bahn See krankenversichert.

 

KBV

DE

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVs). In dieser Funktion erfüllt die KBV gemeinsam mit den KVs den gesetzlichen Auftrag, die flächendeckende und wohnortnahe ambulante Gesundheitsversorgung aller gesetzlich Versicherten sicherzustellen. Die KBV ist Mitglied des G-BA, einer Bundesinstanz, welche u.a. eine Liste der Leistungsansprüche erstellt, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erstattungsfähig sind.

Die KBV vertritt darüber hinaus die Interessen der freiberuflichen Vertragsärzte und Psychotherapeuten in der Öffentlichkeit und wirkt aktiv am gesundheitspolitischen Meinungsbildungsprozess mit. 

KG

CH

Die kantonalen Ärztegesellschaften (KG ; Sociétés cantonales de médecine SCM) sind die Basisorganisationen der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (Foederatio Medicorum Helveticorum FMH; Fédération des médecins suisses). Eine Mitgliedschaft in der FMH impliziert gleichzeitig eine vorherige Mitgliedschaft in der zuständigen kantonalen Ärztegesellschaft. Die KG haben auf kantonaler Ebene folgende Aufgaben:

-          die Vertretung ihrer Mitglieder gegenüber der Bevölkerung, der Behörden und anderen kantonalen Institutionen;

-          die Organisation des allgemeinmedizinischen Bereitschaftsdienstes;

-          die Förderung der medizinischen Fortbildung;

-          das Führen von Tarifverhandlungen.

 

KSD

CH

Der Koordinierte Sanitätsdienst (KSD; Service sanitaire coordonné SSC) hat den Auftrag, alle Organisationen und Berufsgruppen (unter anderem Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Notrufleitstellen), die im Bereich Bevölkerungsschutz tätig sind (inkl. der Kantone) zu koordinieren. Der KSD stellt die bestmögliche sanitätsdienstliche Versorgung sicher. Zu seinen Aufgabenbereichen gehören:

-          die Koordination und Bereitstellung von verfügbaren Mitteln in Form von Material, Personal oder Einrichtungen;

-          die Risikoanalyse und Identifizierung von potenziellen Bedrohungen;

-          Organisation und Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen für Fachkräfte, die im Bevölkerungsschutz tätig sind;

-          Die Vorbereitung und Implementierung von Gesundheitsschutzmaßnahmen.

Krankenkassen-Zentrale

DE

Bei der Krankenkassen-Zentrale handelt es sich um eine digitale Informationsplattform, die für Bildungseinrichtungen, Bürger*innen sowie Multiplikator*innen die verschiedenen Facetten des Gesundheitssektors beleuchtet; beispielsweise via Ratgeber, Podcasts, Listen, Grafiken, FAQ und Videos .

Sie finden hier Links zu einigen Themenfeldern:

 

KV

DE

In den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) sind Vertragsärztinnen und –Ärzte auf Länderebene organisiert. Die KVen spielen eine zentrale Rolle in der Bereitstellung einer wohnortnahen ambulanten Gesundheitsversorgung. So verfügen die KVen und nicht etwa die zuständigen Landesministerien über die Kompetenz, die ambulante Gesundheitsversorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu planen und zu regulieren. Dabei kann eine KV sogar einen Antrag auf Genehmigung einer Praxis ablehnen, wenn das Gebiet bereits über eine ausreichende medizinische Versorgung verfügt, beziehungsweise Maßnahmen treffen, um die Niederlassung von Ärzten in unterversorgten Gebieten zu fördern. Die KVen sind zuständig für die Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdiensts und spielen darüber hinaus eine zentrale Rolle in der Entlohnung der Vertragsärztinnen und –Ärzte. So erhalten die KVen von den Krankenkassen auf Länderebene Geld, welches sie als Honorar an die Ärzte verteilen.

 

Die KVen sind in jedem Bundesland einmal vorhanden. Nur in Nordrheinwestfahlen gibt es zwei KVen: die KV Nordrhein und die KV Westfahlen-Lippe. Auf Bundesebene werden die KVen von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vertreten.

 

Alle zugelassenen oder an einem Krankenhaus ermächtigten Ärzte, psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie die in medizinischen Versorgungszentren (MVZ) tätigen angestellten Ärzte, psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind obligatorisch Mitglied in eine der 17 Kassenärztlichen Vereinigung. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind jedoch nicht zuständig für Zahnärztinnen und Zahnärzte (diese sind in der Kassenzahnärztlichen Vereinigung organisiert) sowie für Privatärztinnen und –Ärzte.

 

KZBV

DE

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist der Dachverband der 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVs). In dieser Funktion erfüllt die KZBV gemeinsam mit den KZVs den gesetzlichen Auftrag, die flächendeckende und wohnortnahe ambulante Gesundheitsversorgung aller gesetzlich Versicherten sicherzustellen. Die KZBV ist Mitglied des G-BA, einer Bundesinstanz, welche u.a. eine Liste der Leistungsansprüche erstellt, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erstattungsfähig sind.

Die KZBV vertritt darüber hinaus die Interessen der freiberuflichen Zahnärzte in der Öffentlichkeit und wirkt aktiv am gesundheitspolitischen Meinungsbildungsprozess mit.

KZV

DE

In den 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) organisieren sich alle praktizierenden, zugelassenen Vertragszahnärzte. Die KZVen sichern in ihrem räumlichen Geltungsbezirk die ambulante zahnärztliche Gesundheitsversorgung der Versicherten. Von den Krankenkassen erhalten die KZVen hierzu auf Länderebene Geld, welches sie als Honorar an die Ärzte verteilen.

 

Die KZVen sind in jedem Bundesland einmal vorhanden. Lediglich in Nordrheinwestfahlen gibt es zwei KZVen: die KZV Nordrhein und die KZV Westfahlen-Lippe.

 

Auf Bundesebene werden die KZVen von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) vertreten. 

 

LÄK

DE

Die Landesärztekammern (LÄK) bilden zusammen mit den ärztlichen Kreisverbänden (ÄKV) und den ärztlichen Bezirksverbänden (ÄBV) die gesetzliche Berufsvertretung der Ärztinnen und Ärzte auf Ebene der Länder.

 

Dabei sind die Landesärztekammern in jedem Bundesland einmal vorhanden. Lediglich in Nordrheinwestfahlen gibt es zwei LÄKs: die LÄK Nordrhein und die LÄK Westfahlen-Lippe. Die Mitgliedschaft in einer LÄK ist für alle Ärztinnen und Ärzte obligatorisch.

 

Das genaue Aufgabenfeld der Landesärztekammern kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, da dieses durch das im entsprechenden Bundesland geltende Heilberufe-Kammergesetz definiert wird. In der Regel umfassen die Aufgaben der LÄKs jedoch folgende Bereiche:

-          die Förderung des Gesundheitsschutz der Bevölkerung und die Kooperation mit anderen Gesundheitsberufen;

-          die Vertretung der Berufsinteressen der Ärztinnen und Ärzte sowie die Beratung von Politik und Verwaltung;

-          -die Förderung der ärztlichen Weiter- und Fortbildung;

-          -die Entwicklung und Anwendung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung der ärztlichen Berufsausübung;

-          die Überwachung der Berufspflichtender Mitglieder und der Einsatz der Berufsgerichtsbarkeit;

-          die Organisation des Ausbildungswesens der Medizinischen Fachangestellten.

 

Auf Bundesebene sind die 17 Landesärztekammern in der Bundesärztekammer organisiert, die eine der Spitzenorganisationen in der gemeinsamen Selbstverwaltung ist.

 

Landesministerien mit Zuständigkeiten im Bereich Gesundheit

DE

Die Hauptzuständigkeitsbereiche der für den Bereich Gesundheit zuständigen Landesministerien sind die stationäre Versorgung und der öffentliche Gesundheitsdienst (Public Health). Sie sind jedoch nicht für die ambulante Versorgung zuständig, da dieser Bereich von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) reguliert wird.

 

Im Bereich der stationären Versorgung erstellen die zuständigen Landesministerien zum Beispiel Krankenhauspläne und Investitionsprogramme (§6 Krankenhausfinanzierungsgesetz KHG). Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Krankenhausplanung und zur Krankenhausfinanzierung bilden die Landesgesetze. Nur für die Krankenhäuser, die in einem Krankenhausplan aufgenommen sind, können in der Regel Behandlungskosten von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. In der akutstationären Versorgung ist in Deutschland eine duale Finanzierung vorgesehen: Die Anschaffung medizinischer Geräte oder bauliche Maßnahmen werden als Investitionsmaßnahmen verstanden und insofern von den Bundesländern finanziert, die Behandlung von Patientinnen und Patienten dagegen wird von den Krankenkassen übernommen.

Ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt des öffentlichen Gesundheitsdiensts liegt zudem im Bereich Prävention. Konkret sind damit Maßnahmen und Initiativen gemeint, die zum Erhalt und zur Förderung der Gesundheit der Bevölkerung beziehungsweise spezifischer Zielgruppen (Kinder, Jugendliche, Migrantinnen und Migranten usw.) beitragen.

 

Die Landesministerien verantworten in der Regel nicht ausschließlich den Themenbereich Gesundheit, d.h. sie vertreten zumeist noch weitere Politikfelder (zum Beispiel Familie, Frauen, Soziales, Arbeit, Integration, Demografie, Umwelt etc.). So ist zum Beispiel in Baden-Württemberg das Ministerium für Soziales und Integration (MSI) für den Bereich Gesundheit zuständig, in Rheinland-Pfalz sind die Kompetenzen gebündelt im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demographie Rheinland-Pfalz (MSAGD).

Eine Ausnahme bilden die Universitätsklinken, welche den Landesministerien zugeordnet sind, die für den Bereich Wissenschaft zuständig sind. 

LGA Baden-Württemberg

DE

Das Landesgesundheitsamt (LGA) Baden-Württemberg agiert landesweit als Leitstelle für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in den Bereichen Public Health (gesundheitsbezogene Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitsberichte) sowie Gesundheitsschutz (Hygiene, Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz). Das LGA vermittelt dabei zwischen Gesundheitsbehörden, Politik und Wissenschaft und berät Gesundheitsämter in den Stadt- und Landkreisen sowie das Ministerium für Soziales und Integration.

 

In Baden-Württemberg ist das Landesgesundheitsamt in der Abteilung 9 des Regierungspräsidiums Stuttgart angesiedelt.

 

MB

DE

Der Marburger Bund vertritt als einzige Gewerkschaft der deutschen Ärzteschaft die Interessen aller angestellten Ärzte und Ärztinnen, unabhängig vom rechtlichen Status des anstellenden Krankenhauses. Er verhandelt gleichermaßen Vergütungen und Arbeitsbedingungen (z.B. Arbeitszeiten, Bereitschaftsdienst etc.). Allerdings werden die Verhandlungen getrennt für die kommunalen Krankenhäuser, die privaten Krankenhäuser und die Universitätsklinika geführt. Der Marburger Bund verhandelt zunächst für die Ärztinnen und Ärzte der kommunalen Krankenhäuser und verwendet die Ergebnisse anschließend als Maßstab für die anderen Sektoren. Bei den kommunalen Krankenhäusern und den Universitätskliniken wenden die Arbeitgeber die auf Bundesebene jeweils ausgehandelten Tarife und Konditionen an. Bei den privaten Einrichtungen verhandelt der Marburger Bund direkt mit jeder Krankenhauskette  (Helios, Asklepios etc.). Mit den freigemeinnützigen Krankenhäusern finden keine Tarifverhandlungen statt. Diese richten sich aber im Allgemeinen nach den Tarifen in den anderen Krankenhäusern. Die Mitglieder des Marburger Bundes sind in 14 Landesverbänden und einem Bundesverband organisiert.

 

MDK

DE

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist eine Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die MDK sind regional aufgeteilt in 15 Landesverbänden und bilden gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (MDS) die MDK-Gemeinschaft. Die MDK unterstützen und beraten die Kranken- und Pflegekassen in medizinischen und pflegerischen Fragen und nehmen wichtige Aufgaben bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit und der Qualitätssicherung von Untersuchungen, Behandlungen und medizinischen Leistungen wahr.

Ministère chargé de la Santé/ Das französische Gesundheitsministerium

FR

Das französische Gesundheitsministerium plant und setzt die von der Regierung veranlasste öffentliche Gesundheitspolitik um. In seinen Aufgabenbereich fallen:

-          die Ausarbeitung einer nationalen Gesundheitsstrategie;

-          die Organisation des Versorgungssystems;

-          die Organisation von Präventionsmaßnahmen;

-          die Ausbildung von medizinischen Fachkräften und Pflegefachkräften;

-          die Krankrenhauspersonalpolitik;

-          Regelungen bezüglich der Sozialversicherung.

Bei der Umsetzung dieser Aufgaben stützt sich das Gesundheitsministerium auf folgende Abteilungen:

-          die Generaldirektion des Versorgungsangebots (direction générale de l’offre de soins DGOS), die den Auftrag hat, die Gesundheitsversorgung zu koordinieren;

-          die direction générale de santé (DGS), die damit beauftragt ist, die öffentliche Gesundheitspolitik (Public Health) zu definieren.

Das Ministerium ist auf regionaler Ebene den Agences régionales de santé (ARS) übergeordnet, welche die Aufgabe haben, die nationale Gesundheitspolitik in den Regionen zu implementieren.

MSI Baden-Württemberg

DE

Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg ist eine oberste Landesbehörde und eines von zehn Ministerien der Landesverwaltung Baden-Württemberg. Das Ministerium verantwortet dabei die Aufgabenbereiche Soziales, Integration sowie Gesundheit und Pflege.

 

Die Hauptzuständigkeitsbereiche des Ministeriums sind im Gesundheitsbereich die stationäre Versorgung und der öffentliche Gesundheitsdienst (Public Health). Die Planung und Regulierung der ambulanten Gesundheitsversorgung fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums, da die Kompetenz hierfür bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg liegt.

 

Im Bereich der stationären Versorgung erstellt das Ministerium für Soziales und Integration zum Beispiel Krankenhauspläne und Investitionsprogramme (§6 Krankenhausfinanzierungsgesetz KHG). Investitionen wie medizinische Geräte oder bauliche Maßnahmen werden vom Land Baden-Württemberg getragen.

 

Ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt des Ministeriums liegt zudem im Bereich Prävention. Konkret sind damit Maßnahmen und Initiativen gemeint, die zum Erhalt und zur Förderung der Gesundheit der Bevölkerung beziehungsweise spezifischer Zielgruppen (Kinder, Jugendliche, Migrantinnen und Migranten usw.) beitragen.

MSAGD

DE

Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demographie (MSAGD) ist eine oberste Landesbehörde und eines der neun Ministerien der Landesregierung Rheinland-Pfalz. Der Geschäftsbereich des MSAGD umfasst die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen sowie die sozialen, gesundheitlichen und generationspolitischen Angelegenheiten.

 

Die Hauptzuständigkeitsbereiche des Ministeriums sind im Gesundheitsbereich die stationäre Versorgung und der öffentliche Gesundheitsdienst (Public Health). Die Planung und Regulierung der ambulanten Gesundheitsversorgung fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums, da die Kompetenz hierfür bei der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz liegt.

 

Im Bereich der stationären Versorgung erstellt das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demographie zum Beispiel Krankenhauspläne und Investitionsprogramme (§6 Krankenhausfinanzierungsgesetz KHG). Investitionen wie medizinische Geräte oder bauliche Maßnahmen werden vom Land Rheinland-Pfalz getragen.

 

Ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt des Ministeriums liegt zudem im Bereich Prävention. Konkret sind damit Maßnahmen und Initiativen gemeint, die zum Erhalt und zur Förderung der Gesundheit der Bevölkerung beziehungsweise spezifischer Zielgruppen (Kinder, Jugendliche, Migrantinnen und Migranten usw.) beitragen.

MTK

CH

Die Medizinaltarifkommission (MTK; Commission des tarifs médicaux CMT) hat den Auftrag, die Probleme auf welche die Unfallversicherer im Bereich Medizinalrecht und Medizinaltarifen stoßen, einheitlich zu regeln. Dazu schließt die MTK Tarifverträge mit medizinischen und paramedizinischen Leistungserbringern. Sie spricht ebenfalls Empfehlungen hinsichtlich der Kostenübernahme durch die Versicherer aus.

 

MSA

FR

Die Sozialversicherung für Landwirte (mutualité sociale agricole MSA) ist Pflichtversicherung für Landwirte. Dabei ist die MSA zuständig für den gesamten Bereich der Sozialversicherung (Kranken- und Unfallversicherung, Altersvorsorge, Familienleistungen) sowie den Einzug der Sozialversicherungsbeiträge. Grundsätzlich profitieren die landwirtschaftlichen Beschäftigen von den gleichen Leistungen, die auch für Versicherte in der allgemeinen Sozialversicherung (régime général) gelten.

Die MSA besteht aus:

-          35 lokalen Kassen;

Einer nationale Kasse, dessen Aufgabe es ist, die Aktivitäten der lokalen Kassen auf nationaler Ebene zu koordinieren.

Nationale Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit

DE

Die nationale Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) im GKV-Spitzenverband angesiedelt.

Hier informiert sie Patientinnen und Patienten sowie Gesundheitsdienstleister zu Fragen der Inanspruchnahme grenzüberschreitender Gesundheitsdienstleistungen und bündelt Informationen auf dem Internetportal EU-PATIENTEN.de. Grundlage für die Arbeit der nationalen Kontaktstelle bildet die Richtlinie zur Patientenmobilität (RL 2011/24/EU), welche die Europäische Kommission verabschiedet hat mit dem Ziel, die Informationslage für Patientinnen und Patienten zu verbessern, die eine Gesundheitsleistung (z.B. eine ärztliche Behandlung) in einem anderen EU-Mitgliedstaat erhalten möchten.

NICER

CH

Das Nationale Institut für Krebsepidemiologie und –registrierung (NICER; fondation Institut national pour l’épidémiologie et l’enregistrement du cancer) unterstützt die epidemiologische Krebsforschung. Dazu sammelt und aggregiert sie Daten aus verschiedenen Verzeichnissen auf kantonaler Ebene.

Obsan

CH

Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan; Observatoire suisse de la santé), das durch Mittel des Bundes und der Kantone finanziert wird, hat den Auftrag, wissenschaftliche Analysen und Informationen zur Gesundheit der Bevölkerung und zum Gesundheitssystem auszuarbeiten.

Zum Aufgabenbereich von Obsan zählen:

-          das Bündeln und die Bereitstellung von Daten

-          die Datenanalyse mit dem Ziel, die Planung und den Entscheidungsfindungsprozess sowie die Evaluierung von Maßnahmen und Gesundheitsleistungen zu unterstützen;

-          das Einbringen von Vorschlägen zur Optimierung der Datenverarbeitung.

Obsan produziert nicht selbst die Daten, sondern arbeitet mit bereits vorhandenen Datensätzen.

 

OdASanté

CH

Die Nationale Dach-Organisation der Arbeitswelt Gesundheit (OdASanté; Organisation faîtière nationale du monde du travail en santé) vereinigt Arbeitgeberverbände aus dem Bereich des Gesundheitswesens, die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren (GDK) und die Kantonale/regionale Organisationen der Arbeitswelt Gesundheit. Die OdASanté hat den Auftrag, die Interessen ihrer Mitglieder zu repräsentieren und diese an der Konzeption und Entwicklung von Gesetzestexten zur Ausbildung in Gesundheitsberufen auf Bundesebene teilhaben zu lassen.

 

Oncosuisse

CH

Die Schweizerische Vereinigung gegen Krebs (Oncosuisse; Union suisse contre le cancer) vereinigt verschiedene schweizerische Organisationen, die sich im Bereich Krebsbekämpfung engagieren. Oncosuisse ist insbesondere mit Koordinierungsaufgaben betraut. Dabei entwickelt sie eine mehrjährige Strategie zur Krebsbekämpfung auf Ebene des Bundes. Diese zielt auf eine bessere Koordinierung der Instrumente und Maßnahmen ab.

 

ONI

FR

Im Ordre national des infirmiers (ONI) sind alle in Frankreich zugelassenen  Kranken- und Gesundheitspfleger, die diesen Beruf in Frankreich ausüben dürfen, organisiert. Der Beitritt ist obligatorisch. Zu den Aufgaben des Ordre national des infirmiers gehören:

-          die Eintragung in das Verzeichnis der Gesundheits- und Krankenpfleger;

-          die Gewährleistung und Wahrung von ethischen Prinzipien;

-          die Vertretung der Berufsinteressen als eigenständiger Beruf;

-          die Stellungnahme zu Projekten und Gesetzestexten des Gesundheitsministeriums;

-          die Verbreitung von Best-Practice Ansätzen unter den Fachkräften;

-          die Beobachtung der Demografie des Berufs, der Produktion von Statistiken und der prospektiven, bedarfsorientierten Fachkräfteentwicklung;

-          die Vertretung des Berufsstandes gegenüber den Behörden.

OM

FR

Dem Ordre des médecins (OM) gehören alle in Frankreich zugelassenen Ärzte, die in Frankreich diesen Beruf ausüben dürfen, obligatorisch an. Die nationale Ärztekammer hat folgende Aufgaben:

-          die (Neu-)Eintragungen in das Berufsverzeichnis zu verwalten;

-          für die Einhaltung der Berufspflichten und des Ethikkodexes (mit Rechtswirksamkeit) Sorge zu tragen;

-          die Vertretung des Berufsinteressen als eigenständiger Beruf;

-          die Vertretung des Arztberufs gegenüber den Behörden;

-          Stellungnahmen zu Gesetzestexten, die ihm von Behörden übermittelt werden;

-          die Mit-(Organisation) des ärztlichen Bereitschaftsdienstes auf Ebene des départements.

ONP

FR

Im Ordre national des pharmaciens (ONP) sind alle in Frankreich ausübenden Apotheker/innen organisiert. Der Beitritt ist obligatorisch. Der Verband erfüllt folgende Aufgaben:

-          die Verwaltung der (Neu-)Eintragungen in das Berufsverzeichnis;

-          die Einhaltung der Berufspflichten;

-          die Vertretung der Berufsinteressen als eigenständiger Beruf;

-          die Qualitätskontrolle hinsichtlich der Kompetenzen der Apotheker/innen;

-          die Förderung der öffentlichen Gesundheit und der Versorgungsqualität;

-          Stellungnahmen zum Versorgungsangebot;

-          Die Vertretung der pharmazeutischen Berufe gegenüber den Behörden.

ORS

FR

Die regionalen Gesundheitsbeobachtungsstellen (observatoires régionaux de la santé ORS) haben den Auftrag, die Information über den Gesundheitszustand und die -bedarfe der Bevölkerung zu verbessern, nicht zuletzt im Hinblick auf die Entscheidungsprozesse. Die ORS tragen ebenfalls zu Forschungsaktivitäten, beispielsweise in Kooperation mit Universitäten bei sowie auch zur Wissensproduktion, beispielsweise im Rahmen von Studien.

Die ORS gehören zum Verband der Gesundheitsbeobachtungsstellen (fédération nationale des observatoire régionaux de la santé FNORS), welche die ORS gegenüber national agierenden Akteuren vertritt und das Netzwerk koordiniert.

PEI

DE

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) mit dem Auftrag, durch Forschung und Prüfung Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit biomedizinischer Arzneimittel zu fördern. 

Public Health Schweiz

CH

Public Health Schweiz (Santé publique Suisse) ist ein Berufsverband, der Experten aus dem Gesundheitsbereich auf Bundesebene versammelt. Sein Aufgabenbereich beinhaltet:

-          die Stärkung der öffentlichen Gesundheit in der Schweiz, indem soziale und ökologische Voraussetzungen für ein gesundes Leben gefördert werden;

-          die Schaffung einer Plattform als Schnittstelle zwischen der Wissenschaft, der Praxis, der Politik und der Öffentlichkeit;

-          die Stärkung des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen seinen Mitgliedern;

-          die Unterstützung in der Forschung zum Gesundheitswesen sowie die Verbreitung der Ergebnisse;

-          die Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen;

-          sowie Interessenvertretung.

Régime général

FR

Die allgemeine Sozialversicherung (régime général) ist die Pflichtversicherung für Angestellte.

Damit zählt die allgemeine Sozialversicherung die meisten Versicherten. Sie ist  unterteilt in verschiedene Bereiche, die jeweils von unabhängigen Kassen gesteuert werden:

-          die Krankenversicherung, welche vom nationalen Dachverband der Krankenkassen, der Caisse nationale d’assurance maladie des travailleurs salariés (CNAMTS) verwaltet wird;

-          die Unfallversicherung, die ebenfalls auf nationaler Ebene von der CNAMTS verwaltet wird;

-          Die Rentenvorsorge, die auf nationaler Ebene von der Caisse nationale d’assurance vieillesse des travailleurs salariés (CNAVTS) bearbeitet wird;

-          Die Familienkasse, die auf nationaler Ebene von der Caisse nationale des allocations familiales (CNAF) gesteuert wird;

-          der Bereich Zahlungsaufforderung, der mit dem Einzug der Sozialversicherungsbeiträge beauftragt ist, wird auf nationaler Ebene von der Agence centrale des organismes de sécurité sociale (ACOSS) geleitet.

 

RKI

DE

Das Robert-Koch-Institut (RKI) ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Als zentrale Einrichtung für den Gesundheitsschutz in Deutschland zählen die Krankheitsüberwachung und –Prävention, die Bekämpfung von Infektionskrankheiten und die Analyse gesundheitlicher Trends in der Bevölkerung zu den Kernaufgaben des RKI. Darüber hinaus ist die wissenschaftlich-medizinische Einrichtung auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmenorientierten biomedizinischen Forschung tätig und hat in dieser Funktion den gesetzlichen Auftrag inne, wissenschaftliche Erkenntnisse als Basis für gesundheitspolitische Entscheidungen zu erarbeiten. So berät das RKI die zuständigen Bundesministerien, insbesondere das BMG und informiert die Fachöffentlichkeit sowie zunehmend die breite Öffentlichkeit. Im Hinblick auf das Erkennen gesundheitlicher Gefährdungen und Risiken nimmt das RKI eine zentrale „Antennenfunktion“ im Sinne eines Frühwarnsystems wahr.

RSI

FR

Das régime social des indépendants (RSI) ist die Pflichtversicherung für Selbstständige, Handwerker, Gewerbetreibende sowie freie Berufe.  Das RSI zählt rund 6,8 Millionen Versicherte. Das RSI gewährleistet dabei die Kranken- und Rentenversicherung sowie die Erhebung von Pflichtbeiträgen für die Versicherten des RSI.

Das RSI umfasst 28 lokale Kassen sowie eine nationaleKasse, welche frankreichweit die lokalen Kassen koordiniert.

SAMU

FR

Der service d’aide médicale urgente (SAMU) ist die für Sanitätsnotrufe und für die Koordinierung aller Akteure der Rettungsdienste (aide médicale urgente) zuständige Leitstelle. Der SAMU ist unter einer kostenlosen und national einheitlichen Nummer erreichbar (15). Der in der Leitstelle anwesende Arzt analysiert im Gespräch die (Notfall-)Situation und entscheidet über die angemessene Reaktion. Die SAMU sind den größten öffentlichen Kranhäusern angegliedert. In der Regel gibt es in jedem französischen départment 1 SAMU.

Sanitas Krankenversicherung

CH

Sanitas Krankenversicherung (Sanitas Assurance Maladie) ist ein Krankenversicherer, der Grund- und Zusatzleistungen anbietet. Sanitas versichert mehr als 822.000 Menschen.

 

santésuisse

CH

santésuisse ist eine Branchenorganisation der Schweizer Krankenversicherer. santésuisse vertritt die Interessen Ihrer Mitglieder und setzt sich für ein liberales Gesundheitssystem ein. Zu ihren Aufgaben gehören:

-          die Koordinierung der Krankenversicherer zu wichtigen Themenstellungen;

-          die Entwicklung eines positiven Images in der Öffentlichkeit;

-          die Information der Versicherten über das schweizerische Gesundheitssystem;

-          die Unterstützung ihrer Mitglieder durch Stellungnahmen, Analysen und Vorschläge.

Santé publique France

FR

Die Agence nationale de santé publique (Santé publique France) ist eine staatliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Gesundheitsministeriums.

Zu ihren Aufgaben gehören:

-          die epidemiologische Überwachung sowie Überwachung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung;

-          die Überwachung der Gesundheitsrisiken;

-          die Gesundheitsförderung und Reduzierung der gesundheitlichen Risiken;

-          die Entwicklung von Präventionsmaßnahmen und Maßnahmen der Gesundheitserziehung;

-          die Vorbereitung von Maßnahmen hinsichtlich möglicher Gesundheitskrisen oder -bedrohungen.

SAPI

CH

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Patientinnen und Patienteninteressen (SAPI; Communauté suisse de travail pour les intérêts des patient-e-s) ist die Dachorganisation der schweizerischen Patientenorganisationen. Zu den Aufgaben der SAPI gehören:

-          die Vertretung der Patienteninteressen in verschiedenen politischen und sozialen Gremien;

-          der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern;

-          die Koordinierung der Aktionen der Mitglieder;

-          und Stellungnahmen.

SBK

CH

Der Schweizer Pflegeverband der Pflegefachfrauen und –männer (SBK ; Association suisse des infirmiers et des infirmières ASI) vertritt Pflegefachpersonen, die in der Schweiz arbeiten. Die SBK nimmt folgende Aufgaben wahr:

-          die Pflege als eigenständigen Beruf zu etablieren und die Position der Pflegefachpersonen zu stärken;

-          die sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen seiner Mitglieder zu wahren und zu fördern;

-          die Gesundheits- und Krankenpflege weiterzuentwickeln und ihre Qualität zu sichern;

-          an politischen Entscheidungsprozessen im Gesundheitswesen mitzuwirken;

-          sich aktiv in der Berufs- und Weiterbildung zu engagieren und die Lehre und Forschung in der Pflege zu fördern.

Der SBK ist Mitglied des Schweizerischen Verbands der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen (SVBG).

 

Service médical

FR

Der Service médical der Krankenversicherung trägt zur Regulierung des Gesundheitssystems bei. Er besteht aus Ärzten und Verwaltungspersonal jeder Krankenkasse. Zu seinen Aufgaben gehören:

-          die Kontrolle der Leistungen, welche die Versicherten erhalten;

-          die Tätigkeitsanalyse der Einrichtungen und des Gesundheitspersonals;

-          die Beratung von Versicherten und des Gesundheitspersonals hinsichtlich der Reglementierung und der sachgerechten Nutzung der Behandlung.

 

SGI

CH

Die Schweizerische Gesellschaft für Infektiologie (SGI; Société suisse d’infectiologie SSI) ist ein Verband im Bereich Infektionskrankheiten. Ihre Aufgaben sind:

-          das Wissen und die Forschung zu Infektionskrankheiten zu fördern;

-          Aus- und Weiterbildungen im Bereich Infektionskrankheiten organisieren;

-          als Ansprechpartner für medizinische Verbände und öffentliche Einrichtungen zu fungieren;

-          die Schweiz gegenüber internationalen Einrichtungen zu vertreten und die Verbindung zu europäischen Institutionen und Verbänden auszubauen.

SGNOR

CH

Die schweizerische Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin (SGNOR; Société suisse de médecine d’urgence et de sauvetage SSMUS) ist eine Vereinigung von Notfall- und Rettungsmedizinern. Die Ziele der SGNOR sind:

-          die Rettungskette zu verbessern;

-          Aus- und Weiterbildungen zu organisieren;

-          die Zusammenarbeit der Akteure in der Notfall- und Rettungsmedizin zu fördern;

-          die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten.

Die SGNOR vertritt zudem den Fachbereich innerhalb der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH).

SGGP

CH

Die Schweizerische Gesellschaft für Gesundheitspolitik (SGGP; Société suisse pour la politique de santé SSPS) ist ein Forum, das ein Netzwerk aus Fachleuten und Interessierten aus dem Gesundheitswesen, aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung, aus Unternehmen im Gesundheitsmarkt sowie aus Branchen-, Berufs- und Fachorganisationen bildet. Die SGGP hat sich zur Aufgabe gemacht, das Gesundheitswesen wirksamer zu gestalten. Die wichtigsten Aktivitäten der SGGP sind:

-          mit privaten und öffentlichen Einrichtungen zusammenzuarbeiten;

-          den Informationsaustausch sowie die Koordinierung und die Zusammenarbeit zu fördern;

-          die Aus- und Weiterbildung der Fachkräfte zu fördern;

-          die Forschung und verschiedene Projekte zu unterstützen;

-          Kongresse, Seminare und Konferenzen zuorganisieren;

-          Publikationen herausbringen und Studien durchzuführen.

Die SGGP ist Mitglied der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Patientinnen und Patienteninteressen (SAPI).

 

SIRMED

CH

Das Schweizerische Institut für Rettungsmedizin (SIRMED; Institut suisse de médecine d’urgence) hat zum Ziel, die Notfallversorgung zu verbessern. Es bietet Aus- und Weiterbildungen im Bereich der Notfallversorgung für Fachkräfte und Ehrenamtliche an. Sie beteiligt sich an der Ausgestaltung der Rettungsmedizin.

 

SPO

CH

Die Schweizerische Stiftung Patientenschutz (SPO ; Fondation Organisation suisse des patients OSP) ist ein Kompetenzzentrum zur Unterstützung von Patienten. Die SPO berät, informiert, vertritt Patienteninteressen und -rechte. Sie ist Mitglied in der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Patientinnen und Patienteninteressen (SAPI).

 

SSAI

CH

Die Schweizerische Gesellschaft für Allergologie und Immunologie (SSAI ; Société suisse d’allergologie et d’immunologie) ist eine Vereinigung von Wissenschaftlern, Laborspezialisten und Klinikern. Die Aufgaben der SSAI sind:

-          die Lehre und Forschung zu fördern;

-          die Aus- und Weiterbildung zu organisieren;

-          Gesundheitsinformation und -erziehung für breite Zielgruppen bereitzustellen;

-          den Dialog zwischen Wissenschaftlern, Laborspezialisten und Klinikern zu fördern;

-          die Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten.

Die SSAI vertritt den Fachbereich innerhalb der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH).

 

Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz

CH

Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz (Fondation Promotion Santé Suisse) hat den gesetzlichen Auftrag, Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten zu initiieren, zu koordinieren und zu evaluieren. Als Stiftung wird sie von den Kantonen und den Krankenversicherern getragen und trägt unter anderem zur Vernetzung der Akteure und Projektförderung bei.

SVBG

CH

Der Schweizerische Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen (SVBG; Fédération suisse des associations professionnelles du domaine de la santé FSAS) ist ein Dachverband der schweizerischen Berufsverbände aus dem Gesundheitsbereich.

Die Ziele der SVBG sind:

-          die Interessensvertretung der Mitglieder;

-          die Unterstützung der Berufsverbände;

-          die Entwicklung von Synergien zwischen Mitgliedsverbänden und zwischen Mitgliedern und der SVBG;

-          Leistungen zu erbringen wie zum Beispiel Strategieentwicklung oder Projektentwicklung und -umsetzung.

SVV

CH

Der Schweizer Versicherungsverband (SVV; Association suisse d’assurances ASA) ist die Dachorganisation der privaten schweizerischen (Kranken-) Versicherer. Die Aufgaben der SVV sind:

-          die Interessen der Mitglieder gegenüber Behörden, Verbänden und der Öffentlichkeit zu vertreten;

-          Dienstleistungen für seine Mitglieder anzubieten (zum Beispiel Informationsaustausch oder Umsetzung von gemeinsamen Aktivitäten);

-          Fortbildungen für Fachkräfte im Versicherungswesen anzubieten.

SWICA

CH

SWICA-Krankenversicherungen ist einen Kranken- und Unfallversicherer, der Grund- und Zusatzleistungen anbietet. 1,3 Millionen Menschen sind bei den SWICA-Krankenversicherungen versichert.

 

Swissmedic

CH

Das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic ; Institut suisse des produits thérapeutiques) ist eine schweizerische Behörde, die den Auftrag hat, Zulassungen für Therapieprodukte auszusprechen und diese zu kontrollieren. Swissmedic ist angegliedert an das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), jedoch gleichzeitig autonom in seiner Funktionsweise und Organisation.

Seine Ziele, Leistungen und Mittel sind in einer jährlichen Leistungsvereinbarung durch den Bundesrat definiert. Zu den Aufgaben von Swissmedic gehören:

-          die Zulassung und Markteinführung von Medikamenten;

-          die Erteilung der Erlaubnisse in punkto Herstellung und Vertrieb;

-          die Überwachung des Marktes für Medikamente und medizinische Geräte;

-          die Strafverfolgung;

-          die Qualitätsanalyse der Medikamente;

-          die Normierung;

-          die Information;

-          sowie die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren auf nationaler und internationaler Ebene.

Swiss TPH

CH

Das Schweizerische Tropen- und Public Health Institut für globale Gesundheit (Swiss TPH ; Institut tropical et de santé publique suisse), das an die Universität angegliedert ist, hat das Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung, in der Schweiz und international, zu verbessern. Das Swiss TPH trägt insbesondere in den folgenden Bereichen zur Forschung und Lehre bei:

-          Infektionskrankheiten;

-          Nicht übertragbare Krankheiten;

-          Einfluss der Umwelt für die Gesundheit;

-          Geschlechterfragen;

-          Epidemiologie;

-          Weltgesundheit.

TK

DE

Die Techniker Krankenkasse (TK) ist die größte deutsche Krankenkasse innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Rund 12 % der Bevölkerung ist bei der TK versichert. Als Ersatzkasse ist die TK außerdem Mitglied im Verband deutscher Ersatzkassen (vdek). 

UNCAM

FR

Der nationale Dachverband der Krankenkassen (union nationale des caisses d’assurance maladie UNCAM) vertritt die drei Systeme der französischen Krankenversicherung: die allgemeine Sozialversicherung (régime général), die Sozialversicherung für Landwirte (mutualité sociale agricole MSA) und die Sozialversicherung für Selbstständige (régime social des indépendants RSI). Die UNCAM erarbeitet in dieser Funktion eine gemeinsame politische Strategie für die drei Versicherungsregime.

Zu den Aufgabenbereichen der UNCAM gehören:

-          das Aushandeln und die Unterzeichnung von Vereinbarungen mit Gesundheitspersonal und Einrichtungen im Gesundheitsbereich;

-          die Definition von Leistungen, bei denen ein Anspruch auf Rückerstattung besteht;

-          die Festlegung der Rate der Behandlungskosten.

URSSAF

FR

Die unions de recouvrement des cotisations de Sécurité sociale (URSSAF) sind Einrichtungen der allgemeinen Sozialversicherung (régime général) sowie der Sozialversicherung für Selbstständige (RSI), die mit der Erhebung der Sozialabgaben. Die URSSAF werden auf nationaler Ebene von der agence centrale des organismes de sécurité sociale (ACOSS) koordiniert.

UNPS

FR

Die union nationale des professionnels de santé UNPS setzt sich aus Vertretern der frei praktizierenden Berufe im Gesundheitsbereich zusammen. Sie hat eine Vermittlungsfunktion zwischen den Interessen der Krankenkassen und der frei praktizierenden Fachkräfte im Gesundheitsbereich.

Der Aufgabenbereich der UNPS umfasst:

-          die Ausarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung des Gesundheitssystems;

-          die Erarbeitung von Stellungsnahmen, die bestimmte Entscheidungen der union nationale des caisses d’assurance maladie (UNCAM);

-          das Aushandeln einer Branchenvereinbarung mit der Krankenkasse, welche u. a. die Koordinierung der Behandlung und die Vereinfachung der administrativen Prozedur betrifft.

URPS

FR

Die regionalen Verbünde der medizinischen Berufe (unions régionales des professionnels de santé URPS) setzen sich aus Vertretern der freien Gesundheitsberufe zusammen, die auf regionaler Ebene und nach Branche organisiert sind. Die URPS sind die Ansprechpartner von verschiedenen Institutionen und Gebietskörperschaften, unter anderem der agence régionale de santé (ARS). Sie stellen in diesem Rahmen das Bindeglied zwischen freiberuflichen, medizinischen Fachkräften und der Verwaltung her.

Darüber hinaus tragen die URPS auf regionaler Ebene zur Gestaltung der Gesundheitsversorgung bei.

Dabei leisten sie einen Beitrag zur:

-          Vorbereitung und Umsetzung des regionalen Gesundheitsplan (projet régional de santé) der ARS;

-          Bedarfsanalyse in den Bereichen Gesundheit und Gesundheitsversorgung;

-          Organisation der ambulanten Versorgung;

-          Durchführung von Aktivitäten im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung sowie der Gesundheitsberatung;

-          beruflichen Fort- und Weiterbildung.

Visana

CH

Visana ist ein Kranken- und Unfallversicherer, der Grund- und Zusatzleistungen anbietet und rund 1,1 Millionen Versicherte zählt.

 

vdek

DE

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleister aller sechs Ersatzkassen, die zusammen nahezu 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern. Zu den Ersatzkassen zählen die BARMER, die Techniker Krankenkasse (TK), die DAK-Gesundheit, die KKH Kaufmännische Krankenkasse, die hkk – Handelskrankenkasse und die HEK – Hanseatische Krankenkasse. 

VKS

CH

Die Vereinigung der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte der Schweiz (VKS ; Association des médecins cantonaux de Suisse AMCS) hat folgende Aufgaben:

-          Informationsaustausch fördern;

-          gemeinsame Problemstellungen und die Suche nach Lösungen verhandeln;

-          Anträge für verschiedene öffentliche Einrichtungen bearbeiten.

Die Kompetenzen der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Generell liegen ihre Verantwortungsbereiche in der Bekämpfung von Infektionskrankheiten sowie in der Prävention und Gesundheitsförderung. Sie sind ebenfalls beauftragt, zwischen den verschiedenen kantonalen Einrichtungen im Gesundheitsbereich zu vermitteln sowie auch gegenüber der Öffentlichkeit.