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Zum Thema Gesundheitssysteme

Bundestag beschließt Senkung der Krankenkassenbeiträge

Der Deutsche Bundestag hat am 18. Oktober den Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) beschlossen. Das Gesetz soll in den Kernpunkten am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Es ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. 

Mit dem Gesetz sollen Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig um bis zu 8 Milliarden Euro entlastet werden. So wird der von den Krankenkassen festzusetzende Zusatzbeitragssatz ab dem 1. Januar 2019 zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bzw. Rentnern und der Rentenversicherung gezahlt.

Zudem profitieren auch Kleinselbstständige und Existenzgründer von dem neuen Gesetz: Diese werden künftig den übrigen freiwillig Versicherten in der GKV gleichgestellt und ihr Mindestbetrag verringert sich erheblich.

Um die Entlastung der Beitragszahler zu ermöglichen, sieht das Gesetz vor, dass die Finanzreserven einer Krankenkasse den Umfang einer Monatsausgabe künftig nicht mehr überschreiten dürfen. Die überschüssigen Finanzreserven müssen ab dem Jahr 2020 über einen Zeitraum von drei Jahren abgebaut werden.

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