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Frankreich und die Schweiz wollen im Gesundheitsbereich enger zusammenarbeiten

Im September 2016 haben Frankreich und die Schweiz ein Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitswesen unterzeichnet, das im Herbst 2019 in Kraft getreten ist. Dieses Abkommen habe sich als sehr wertvoll erwiesen, um gemeinsam auf die durch die Corona-Pandemie verursachten Herausforderungen zu reagieren, heißt es auf der Website der französischen Botschaft in der Schweiz.

Nun wollen beide Länder ihre Kooperation weiter ausbauen. Bei einem Treffen am 11. März 2022 in Genf haben sich Regierungsvertreter*innen auf drei konkrete Vorhaben geeinigt:

1. Einsetzung der im Rahmenabkommen vorgesehenen gemischten Kommission (Artikel 7)

Aufgabe der Kommission ist es, die Anwendung des Abkommens zu überwachen und Anpassungen vorzuschlagen. Sie kann zudem mögliche Schwierigkeiten bei der Anwendung oder Auslegung des Abkommens regeln. Die Kommission soll sich mindestens alle zwei Jahre treffen, kann aber auch auf Anfrage einer Seite einberufen werden. Ihre Arbeit wird von einer informellen Arbeitsgruppe begleitet.

2. Strategien gegen den Fachkräftemangel entwickeln

Die zuständigen Behörden Frankreichs und der Schweiz wollen gemeinsam mit den Gesundheits-, Sozial- und Pflegeeinrichtungen Ansätze entwickeln, die Schwierigkeiten bei der Einstellung von Personal verhindern oder beheben. Dazu zählen beispielsweise Kooperationsprojekte in der Ausbildung von Gesundheitspersonal und die Erarbeitung eines Deontologie-Kodex.

3. Das grenzüberschreitende Gesundheitsangebot ausbauen

Den Bewohner*innen der französisch-schweizerischen Grenzregion soll künftig der Zugang zur Gesundheitsversorgung im Nachbarland erleichtert werden. Dies betrifft sowohl die Behandlung in den regionalen Krankenhäusern als auch die Nutzung mobiler Notdienste. Darüber hinaus soll eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren diskutiert werden.
 

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