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Zum Thema Rettungsdienste

Rheinland-Pfalz und Luxemburg vereinbaren grenzüberschreitende Notfallrettung

| Rettungsdienste

Die rheinlandpfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Xavier Bettel, Premierminister des Großherzogtums Luxemburg, und Taina Bofferding, Ministerin für Inneres des Großherzogtums Luxemburg, haben am 5. Oktober 2020 ein Abkommen über die grenzüberschreitende Notfallrettung unterzeichnet. Ziel dieses Abkommen ist es, bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen ein schnelles, wirksames und effizientes Eingreifen der grenzüberschreitenden Notfallrettung zu gewährleisten. Auch die gegenseitige punktuelle Unterstützung bei täglichen Notfalleinsätzen, insbesondere dann, wenn der landeseigene Rettungsdienst zeitweilig nicht verfügbar ist, wird durch das Abkommen klarer geregelt.

„Katastrophen, Unglücksfälle und Krankheiten halten sich nicht an Staatsgrenzen. Deshalb muss im Notfall auch Hilfe über die Grenze hinweg möglich sein. Bei dem Abkommen geht es um die Verkürzung des sogenannten versorgungsfreien Intervalls. Rettungsdienste können so schneller bei den Patienten und Patientinnen sein“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Das Abkommen legt Einsatzmöglichkeiten genauestens fest und schafft damit rechtliche Sicherheit auf beiden Seiten. Ebenso sind darin Fragen der Haftung und des geeigneten Zielkrankenhauses geregelt. Die Vertragsparteien vereinbaren zudem, dass die Zusammenarbeit grundsätzlich unentgeltlich ist. Das Abkommen ist unbefristet und findet Anwendung auf dem Territorium des Großherzogtums Luxemburgs und des Landes Rheinland-Pfalz“, so die Ministerpräsidentin.

Auch am Oberrhein bestehen solche Kooperationsvereinbarungen im Bereich der Rettungsdienste: u.a. zwischen dem Elsass und Rheinland-Pfalz sowie zwischen dem Elsass und Baden-Württemberg. Diese Abkommen finden Sie in unserer Rubrik „Rechtsrahmen“. Beispiele der grenzüberschreitenden Kooperation von Rettungsdiensten und in anderen Gesundheitsbereichen bietet auch unser Projektkatalog.

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