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Zum Thema Rettungsdienste

Grenzüberschreitende Vereinbarung zur Notfallversorgung

Bei einem gemeinsamen Festakt wurde am 13. März in der Kreisverwaltung Landau eine neue Auflage der Kooperationsvereinbarung zur grenzüberschreitenden Notfallversorgung im Bereich Südliche Weinstraße und Outre Fôret unterzeichnet. Unterzeichner der Kooperationsvereinbarung sind das Klinikum Landau-Südlichen Weinstraße GmbH, der DRK Rettungsdienst Südpfalz GmbH, das Centre Hospitalier Intercommunal de la Lauter (CHIL) und die französische Gesundheitsbehörde Agence Régionale de Santé Grand Est.

Die Vereinbarung regelt die Abläufe einer wechselseitigen Hilfeleistung und Unterstützung bei der Erstversorgung und macht es unter anderem möglich, dass das in Wissembourg gelegene Krankenhaus „Centre Hospitalier Intercommunal de la Lauter“ (CHIL) einen Notarzt und eine examinierte Pflegefachkraft für den südpfälzischen Rettungsdienst werktags von 19Uhr30 bis 6Uhr30 zur Verfügung stellt.

Die rechtliche Grundlage für die Kooperation bildet das deutsch-französische Rahmenabkommen vom 22. Juli 2005 über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich.

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