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Zum Thema Rettungsdienste

Erste-Hilfe-Crash-Kurs: Lebensretter werden an einem Tag

| Rettungsdienste

In einer Notfallsituation Erste Hilfe zu leisten ist ungemein wichtig und kann sogar überlebenswichtig sein. Bei vielen liegt der letzte Erste-Hilfe-Kurs allerdings schon einige Jahre zurück. Daher fühlen sich viele Menschen unwohl, wenn sie dann mal tatsächlich vor Ort Hilfe leisten müssen. Wir haben einen Erste-Hilfe-Lehrgang beim Deutschen Roten Kreuz in Kehl besucht. Fazit des Tages: Es lohnt sich, die eigenen Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen.
 

Wieso ich mich an einem Montagmorgen in einem Erste-Hilfe-Kurs wiederfand

Vor knapp zehn Jahren habe ich meinen Führerschein absolviert und an einer eintägigen Schulung teilgenommen, die Pflicht ist, wenn man in Deutschland eine Fahrerlaubnis erwerben möchte. Von dem Kursus bleiben mir vage Erinnerungen: Äähh stabile Seitenlage – da war doch etwas! Aber wann und wie man welche Erste-Hilfe-Maßnahmen einsetzt  – das kann ich nicht mehr genau sagen. Dabei erinnere ich mich an die eine oder andere Situation, in der ich etwas ratlos dastand, als es beispielsweise bei einem Unfall im Straßenverkehr darauf ankam, schnell einsatzbereit zu sein. Grund genug, um zu handeln: Für einen Lehrgang war ich schnell eingeschrieben und so habe ich mich an einem Montagmorgen mit rund zehn anderen Teilnehmer beim Erste-Hilfe-Lehrgang Betriebshelfer wiedergefunden. Alle im Raum hatten das gleiche Ziel: Endlich mal wieder auf den neuesten Stand kommen, wie man sich in einer Notsituation am besten verhält. Während einige jedoch von ihrem Betrieb zur Schulung entsendet wurden, da zum Beispiel Handwerksbetriebe ab einer bestimmten Betriebsgröße mindestens einen Ersthelfer vorweisen müssen, haben manche als Motivation auch persönliche Gründe genannt, wie zum Beispiel nahestehenden Personen zu helfen.
 

Jeder ist zur Ersten Hilfe verpflichtet

Begonnen hat der Kursus mit einer Einführung über das Selbstverständnis der Ersten Hilfe: Die ersten Minuten bis der Rettungsdienst am Unfallort eintrifft, können die Schwere der Unfallfolgen beeinflussen oder auch für das Überleben entscheidend sein. Wir sind daher nicht nur aus ethischen Gründen dazu verpflichtet, dem Nächsten in einer Notsituation beizustehen, wir sind in vielen Ländern sogar gesetzlich dazu verpflichtet. Der Kursleiter beruhigt uns aber: Die meisten Unfälle verlaufen in der Realität weitaus weniger dramatisch als das in Fernsehserien der Fall ist. Und wer Erste Hilfe leistet, ist auf der sicheren Seite: Grundsätzlich kann niemand zivil- oder strafrechtlich für Schädigungen "belangt" werden, die er bei Erster Hilfe dem Verletzten zufügt, sofern er nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt, bzw. wenn er nach bestem Wissen und Gewissen die seinen Fähigkeiten entsprechende Hilfe leistet. Damit man auch im Ernstfall die Ruhe behält, ist es trotzdem wichtig, verschiedene Situationen auch praktisch zu erproben. Genau aus diesem Grund haben wir im Kurs neben der Theorie die meisten Einheiten auch praktisch ausprobiert. Jemanden in die stabile Seitenlage zu bringen (Maßnahme, die eingeleitet wird, wenn eine Person bewusstlos ist, aber noch atmet) hat sich dabei beispielsweise für viele Teilnehmer als komplizierter herausgestellt als erwartet. So kommt es besonders auf die kleinen Details an, zum Beispiel muss der Hals des Betroffenen am Ende der Maßnahme überstreckt werden, um die Atemwege freizuhalten. Dazu neigt man den Kopf der Person vorsichtig nach hinten und zieht das Kinn leicht nach vorne.
 

Herzdruckmassage ist nichts für Sportmuffel

Körperlich anstrengend wurde es dann bei der Übung zur Herzdruckmassage, die bei einem Herzkreislaufstillstand durchgeführt wird. Dabei werden abwechselnd 30 Druckmassagen auf den Brustkorb mit ausgestreckten Händen und zwei Beatmungen geleistet. Für die meisten Teilnehmer war diese Übung ganz schön ungewohnt. Ins Staunen kamen viele, als wir hörten, dass Rettungssanitäter diese Wiederbelebungsmaßnamen im Ernstfall sogar mehrere Stunden ausführen. Für Ersthelfer wichtig zu wissen: Eine Wiederbelebung sollte ohne Unterbrechung durchgeführt werden, bis der Rettungsdienst am Unfallort eintrifft. Wenn mehrere Personen anwesend sind, ist es möglich sich abzuwechseln, zumal ohne Übung bereits fünf Minuten Herzdruckmassage eine echte Herausforderung darstellen können!
 

Mehr Sicherheit im Notfall

Im weiteren Verlauf des Vormittags wurden neben allgemeinen Tipps zum richtigen Verhalten bei Unfällen und Notfällen Themen wie Blutungen, Wundversorgung und Verbandtechniken behandelt. Gelernt haben wir aber auch, wie man sich als Ersthelfer bei Knochenbrüchen, thermischen Schädigungen, Vergiftungen und Verätzungen sowie akuten Erkrankungen wie Krampfanfällen richtig verhält. Der Kurs war daher sehr aufschlussreich und hat viele Teilnehmer bestärkt, an der Thematik dranzubleiben. So meinte eine Teilnehmerin in der Abschlussreflektion: „Nach dem Kurs fühle ich mich viel sicherer. Wenn ich das nächste Mal Erste Hilfe leisten muss, weiß ich, was zu tun ist.“

TRISAN empfiehlt Erste-Hilfe-Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen. Ein Vormittag genügt bereits, um sich in einer Notfallsituation besser zurecht finden zu können. Wer erstmal nicht genügend Zeit findet, der kann die wichtigsten Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen hier auf der Homepage des Deutschen Roten Kreuzes nachlesen. Doch wie bereits erwähnt: Die kleine Merkhilfe soll und kann keinen Erste-Hilfe-Kurs ersetzen!
 

Lesen Sie mehr über die Organisation der Rettungsdienste in Deutschland, Frankreich und der Schweiz.

Die Erste-Hilfe-Pflicht

In Deutschland gibt es nach §323c des Strafgesetzbuches (StGB) die Verpflichtung, bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe zu leisten, insofern die Hilfe den Umständen nach zuzumuten ist und ohne erhebliche eigene Gefahr möglich ist. In Frankreich sieht der französische Code pénal unter dem Stichwort „non-assistance à personne en danger“ eine ähnliche Verbindlichkeit vor, in der Schweiz existiert gemäß Artikel 128 des schweizerischen Strafgesetzbuch eine Nothilfepflicht. So kann in Frankreich jemand, der eine Hilfeleistung unterlässt, ohne dass die Aktion für die Person selbst oder einen Dritten eine Gefahr birgt, mit einer Geldstrafe oder Freiheitsentzug von bis zu 5 Jahren bestraft werden. Wer in der Schweiz keine Hilfe leistet, obwohl dies der Person zuzumuten wäre, dem droht eine Geldstrafe bzw. eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren.

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