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Zum Thema Pflege

Vorsorge für den Pflegefall– Audrey Schlosser von INFOBEST Kehl/Strasbourg erklärt, wie sich Grenzgänger absichern können

| Pflege

Grenzgänger, die in einem Land wohnen und im anderen Land arbeiten, können sich sowohl am Wohnort als auch am Arbeitsort krankenversichern. Etwas komplizierter ist es bei der Pflegeversicherung. Für Menschen, die eine Zeit lang in einem anderen Land gearbeitet haben, ist es oft besonders schwierig, sich im Bürokratie-Dschungel der unterschiedlichen Versicherungssysteme zurecht zu finden. Wir haben uns mit Audrey Schlosser von der Informations- und Beratungsstelle für grenzüberschreitende Fragen INFOBEST Kehl/Strasbourg darüber unterhalten, was es speziell für Grenzgänger bei der Absicherung vor sozialen Risiken wie Pflegebedürftigkeit zu beachten gilt.

Frau Schlosser, Sie arbeiten seit 2016 beim Netzwerk INFOBEST, das Bürgerinnen und Bürger am Oberrhein zu grenzüberschreitenden Fragestellungen berät. Wie groß ist aktuell der Beratungsbedarf, was Fragen der Pflege- und Invaliditätsvorsorge angeht?

Es kommen immer mal wieder Bürgerinnen und Bürger zu uns in die Beratungsstelle, die sich darüber informieren, was passiert, wenn sie als Grenzgänger*in plötzlich pflegebedürftig oder invalide werden. Grundsätzlich ist es ja so, dass Personen im Beschäftigungs- bzw. im Rentenbezugsland sozialversichert sind. Kompliziert wird es, wenn die Person in mehreren Ländern gearbeitet hat. Das ist der Fall von vielen Grenzgänger*innen. Problematisch für Grenzgänger*innen ist es, dass sich die Sozialversicherungssysteme von einem zum anderen Land stark unterscheiden. Etwa 26% aller Anfragen, die wir beantworten, beziehen sich auf die Kranken-, Unfall- oder Pflegeversicherung sowie die Themen Rente und Invalidität.

Wann kommen Personen üblicherweise zu Ihnen ins Beratungsgespräch?

Es gibt zum einen Personen, die grundsätzlich neugierig sind. Das sind Menschen, die sich frühzeitig informieren möchten. Manchen Grenzgängern fällt zum Beispiel, wenn sie das erste Mal ihren Gehaltszettel aus Deutschland sehen, auf, dass ihnen von ihrem Gehalt Beiträge für die Pflegeversicherung abgezogen werden. Die hören manchmal zum ersten Mal, dass es in Deutschland eine Pflegeversicherung gibt. Das liegt daran, dass es in Frankreich zwar Sozialleistungen im Pflegefall, jedoch keine Pflegeversicherung gibt. Eine andere Personengruppe, die wir empfangen, sind Angehörige oder Sozialassistenten, die sich um eine pflegebedürftige Person kümmern – sobald eine Person invalide oder pflegebedürftig ist, kann sie ja oft nicht mehr persönlich vorbeikommen. Es geht dann darum, ob die Person, die einen Teil ihrer Erwerbstätigkeit als Grenzgänger verbracht hat, die Möglichkeit hat, Geld oder Sachleistungen aus dem Nachbarland zu erhalten – immerhin hat sie ja, wenn sie zum Beispiel in Deutschland gearbeitet hat, in die Renten- oder Pflegeversicherung eingezahlt.  

Welche Sozialleistungen gibt es in Deutschland oder Frankreich zur Absicherung des Risikos pflegebedürftig zu werden?

In Deutschland ist die Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung: Eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer zahlt automatisch über den Lohn Beiträge zur Pflegeversicherung. Für die Verwaltung der Pflegeversicherung ist die Krankenversicherung zuständig. Diese zahlt der pflegebedürftigen Person sowohl Geld- als auch Sachleistungen. In Frankreich dagegen gibt es keine Pflegeversicherung, sondern eine Sozialleistung, die im Pflegefall ausgezahlt wird. Die sogenannte „Allocation personnalisée d’autonomie –APA“ können pflegebedürftige Personen beim Département in ihrem Einzugsgebiet beantragen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Versicherungsleistung, sondern um eine Art Sozialhilfe. Zu beachten ist: Auch wenn es sich bei der APA um eine finanzielle Unterstützung handelt, wird diese Leistung rechtlich als Sachleistung eingestuft. Das Beispiel zeigt: Die Sozialsysteme in Europa sind sehr unterschiedlich aufgestellt. Man darf nicht vergessen, dass Sozialpolitik Aufgabe der Mitgliedsstaaten ist.

Welche Auswirkungen hat es auf Grenzgänger*innen, wenn Sozialversicherungssysteme in Europa nicht angeglichen sind? Was sind typische Problemstellungen?

Die Tatsache, dass die Sozialsysteme unterschiedlich aufgebaut sind, hat natürlich Auswirkungen auf Grenzgänger*innen. Eine Person, die in Frankreich lebt und ausschließlich eine Rente aus Deutschland bezieht, hat beispielsweise in der Regel Anspruch auf Geldleistungen im Rahmen der deutschen Pflegeversicherung – die Person ist schließlich sozialversichert in Deutschland – und kann gleichzeitig Sachleistungen aus Frankreich als dem Wohnsitzstaat beziehen. Eine Person, die in Deutschland lebt und ausschließlich eine Rente aus Frankreich bezieht, erhält jedoch kein Pflegegeld im Rahmen der Pflegeversicherung und kann Pflegesachleistungen ausschließlich aus dem Wohnortsstaat beziehen. Die Frage, auf welcher Seite des Rheins man wohnt und arbeitet, hat daher erhebliche Auswirkungen auf die Möglichkeiten, Leistungen zu beziehen.

Im Falle der Invalidität kommt hinzu, dass es im deutschen und französischen Gesetz sehr unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, ab wann eine Person arbeitsfähig ist. Das kann natürlich für Sprengstoff zwischen Behörden, Unternehmen, Krankenkassen und Leistungsbeziehern sorgen.

Was raten Sie Grenzgängern, die sich für einen Pflegefall oder das Alter absichern wollen?

Es ist wichtig, sich frühzeitig darüber zu informieren, auf welche Leistungen Ansprüche bestehen und gegebenenfalls private Versicherungen abzuschließen. Wenn man zum Beispiel zur Rente den Wohnort wechselt und noch einmal von Frankreich nach Deutschland zieht oder umgekehrt, kann das Konsequenzen auf die Leistungsansprüche nach sich ziehen.

Sobald eine Person pflegebedürftig ist, kann sie selbst nicht mehr für sich sorgen, es ist daher dringend notwendig, Vorarbeit zu leisten!

Besonders älteren Menschen, die den elsässischen Dialekt sprechen, erscheinen Sprache und Kultur, wenn sie zwischen dem Elsass und Baden pendeln, sehr nah. Das kann leicht täuschen! Auch wenn wir vieles gemeinsam haben, muss man bedenken, dass die Sozialsysteme von einem Land zum anderen ziemlich unterschiedlich sind.

Es scheint so, als würden sich viele Bürgerinnen und Bürger überfordert fühlen, wenn es um Fragen der sozialen Absicherung geht. Was könnte zusätzlich getan werden, um Bürgerinnen und Bürgern praktische Orientierungshilfen hinsichtlich der sozialen Absicherung im Alter oder im Falle der Invalidität zu bieten?

Viele Menschen im Elsass haben schon einmal im Nachbarland gearbeitet. Daher findet man auch in jedem Seniorenheim im Elsass ehemalige Grenzgänger. Es lohnt sich daher, Informationsarbeit zu leisten! Es wäre gut, wenn es einen Senioren-Wegweiser für ehemalige Grenzgänger geben würde. Wenn in jedem Seniorenheim und in Sozialstellen Broschüren ausgelegt wären, könnte das für Angehörige und Sozialstellen eine tolle Hilfe sein!

Das Netzwerk INFOBEST beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.

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