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Zum Thema Pflege

Neues Landespflegegesetz in Baden-Württemberg

Der Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha hat am 6. Februar in Stuttgart Eckpunkte zum neuen Landespflegegesetz vorgestellt.

Die neue Gesetzesänderung sieht unter anderem die Stärkung wohnortsnaher Pflegestrukturen vor. So sollen Stadt- und Landkreise künftig eigene kommunale Pflegekonferenzen einrichten können. Ziel ist es, dass in diesen Gremien, Vertreterinnen und Vertreter der Kommune, der Pflegeeinrichtungen, der Pflegekassen, der Pflegebedürftigen, des Pflegepersonals sowie der Zivilgesellschaft Fragen der pflegerischen Versorgung, der Pflegeinfrastruktur und der Vernetzung von Leistungsangeboten koordinieren. Gleichzeitig sollen Pflegekassen dazu verpflichtet werden, Empfehlungen der kommunalen Pflegekonferenzen beim Abschluss von Rahmen- und Versorgungsverträgen sowie beim Abschluss von Vergütungsvereinbarungen zu berücksichtigen.

Kommunen werden darüber hinaus mit der Kompetenz ausgestattet, Beratung und Informationen zu kommunalen, pflegebezogenen Themen aus eigener Hand anzubieten. Ein weiterer Pfeiler der Gesetzesnovelle besteht darin, die Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen, Pflegekassen, Pflegediensten und weiteren Akteuren des Gesundheits- und Pflegewesen zu stärken sowie ein nahtloses Ineinandergreifen von ambulanten, teil- und vollstationären Pflege und Unterstützungsstrukturen zu gewährleisten.

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