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News & Artikel

Zum Thema Patientenmobilität

Leitfaden für die Patienten des Eurodistrikts Strasbourg-Ortenau

| Patientenmobilität

Der Eurodistrikt Strasbourg-Ortenau und das trinationale Kompetenzzentrum TRISAN haben einen Leitfaden erstellt, der den Patienten im Eurodistrikt den grenzüberschreitenden Zugang zur Gesundheitsversorgung erleichtern soll. Dieser Leitfaden konzentriert sich ausschließlich auf den Bereich der ambulanten Behandlung. Er soll die Information der Bürger verbessern und ihnen aufzeigen, wo, wie und unter welchen Bedingungen sie Ärzte/innen im Nachbarlandaufsuchen können.

Der Leitfaden ist online auf der Website des Eurodistrikts verfügbar. Er umfasst:

  • Eine Karte der zweisprachigen Ärzte/innen, die in einer Praxis bzw. in einem MVZ auf dem Gebiet des Eurodistrikts praktizieren;
  • Mehrere Informationsartikel über die Übernahme der medizinischen Kosten im grenzüberschreitenden Kontext.

Die Karte der zweisprachigen Ärzte/innen kann hier eingesehen werden (unter „Gesundheit – Ärzte“). Klicken Sie auf jedes Symbol, um Name, Fachgebiet, Status, Adresse und Kontaktdaten des Arztes sowie die nächstgelegene Haltestelle der öffentlichen Verkehrsmittel angezeigt zu bekommen.

Die Informationsartikel finden Sie hier. In den Artikeln werden die Bedingungen für die Kostenübernahme anhand von drei Situationen ausführlich erläutert:

  • Ungeplante Behandlung: Sie sind in Ihrem Wohnsitzland versichert. Während eines vorübergehenden Aufenthalts im Nachbarland müssen Sie eine/n Arzt/Ärztin aufsuchen. Die Behandlung kann nicht bis zur Rückkehr in Ihr Wohnsitzland aufgeschoben werden.
  • Geplante Behandlung:  Sie sind in Ihrem Wohnsitzland versichert. Sie begeben sich in das Nachbarland, um dort versorgt zu werden.
  • Sonderfall der Grenzgänger, die in dem Land, in dem sie arbeiten, versichert sind.

Dieser Leitfaden wurde im Rahmen eines vom INTERREG-Programm Oberrhein V A unterstützten Projekts erstellt.

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Kontakt

info@trisan.org
+49 (0)7851 7407-38

TRISAN / Euro-Institut
Hauptstraße 108
D-77694 Kehl

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