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Zum Thema Gesundheitssysteme
Grenzüberschreitende Kooperation: Mehr Autonomie für lokale französische Behörden
Die französische Verwaltung ist, im Gegensatz zu jener in Deutschland oder der Schweiz, traditionell zentralistisch organisiert. Daraus folgte lange Zeit, dass die in Paris getroffenen Entscheidungen von der lokalen Ebene umgesetzt wurden und kaum Gestaltungsspielraum für die lokalen Bedürfnisse bestand. Mit dem Prozess der Dezentralisierung nimmt die Autonomie der Regionen, Departements und Kommunen jedoch stetig zu.
Im Februar 2022 hat sich Frankreich ein weiteres Dezentralisierungsgesetz gegeben: Es trägt den komplexen Titel „Différentiation, Déconcentration, Décentralisation et Simplification“ (kurz: 3DS) und ist eine Reaktion auf die von Januar bis März 2019 organisierte Grand débat national. Diese sollte vor dem Hintergrund der Gelbwestenbewegung einen Raum für Dialog bieten und allen Bürger*innen ermöglichen, Lösungsvorschläge für innenpolitische und ökologische Herausforderungen zu diskutieren. In diesem Rahmen äußerten die lokalen Gewählten konkrete Erwartungen an eine verstärkte Dezentralisierung, die das 3DS-Gesetz nun erfüllen möchte.
Das Gesetz verleiht lokalen Behörden mehr Autonomie in Bereichen wie Wohnungsbau, ökologischer Wandel, Mobilität und Gesundheit. Für den Gesundheitsbereich ergeben sich daraus die folgenden Anpassungen:
- Kommunalpolitiker sollen künftig einen größeren Einfluss auf die Steuerung der regionalen Gesundheitsbehörden (Agences régionales de santé, ARS) nehmen können.
- Das Schéma régional de santé (regionale Gesundheitsstrategie, die von den ARS umgesetzt wird) wird um „einen Abschnitt über die Umsetzung internationaler Abkommen über die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen" erweitert. Dieser soll „sich insbesondere auf die Organisation der Kontinuität der Versorgung, den Zugang zur Notfallversorgung sowie die Koordinierung im Falle einer Gesundheitskrise“ beziehen.
- Regionale Gesundheitsberufsgemeinschaften (Communautés professionnelles territoriales de santé) sollen die Möglichkeit erhalten, in ausländischen Grenzgebieten tätige Gesundheitsfachkräfte einzubeziehen, sofern sie die Bedingungen erfüllen, um in Frankreich zu arbeiten.
- Zudem sollen künftig auch Gebietskörperschaften Pflegepersonal für die von ihnen betriebenen Gesundheitszentren einstellen dürfen.
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