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Steckbriefe zu Gesundheitsberufen in Deutschland, Frankreich und der Schweiz

Die grenzüberschreitende Mobilität im Gesundheitsbereich am Oberrhein betrifft nicht nur Personen, die sich im Nachbarland behandeln lassen (müssen), sondern auch das Gesundheitspersonal. Die Frage, ob und wie Gesundheitsfachkräfte in einem anderen Staat tätig werden können, stellt sich insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie. Die Lösung scheint auf der Hand zu liegen: Gerade in asymmetrischen Krisensituationen könnte Gesundheitspersonal aus weniger betroffenen Regionen in stark betroffenen Gebieten eingesetzt werden - auch grenzüberschreitend. Doch ganz so einfach lässt sich dies nicht umsetzen.

Damit Gesundheitsfachkräfte im Nachbarland tätig sein können, müssen ihre Berufsqualifikationen anerkannt werden. Innerhalb der europäischen Union regelt die europäische Richtlinie 2005/36/CE die gegenseitige Anerkennung der Berufe. Anhang V betrifft die grundständigen und weiterführenden Ausbildungen im medizinischen Bereich. Die Richtlinie definiert die Mindestanforderungen für die Anerkennung eines Berufes. Ein Diplom in Medizin wird demnach automatisch anerkannt, sofern die Kriterien erfüllt werden. Allerdings sind nur zwei Gesundheitsberufe von der automatischen Anerkennung betroffen: der ärztliche Bereich und Krankenpflegefachkräfte.

Was aber, wenn die eigene Berufsbezeichnung oder Ausbildung im Nachbarland gar nicht existiert? In diesem Fall muss die jeweilige Berufsäquivalenz gefunden werden. Das heißt: Es muss verglichen werden, welche Überschneidungen es zwischen den Ausbildungsinhalten und den Tätigkeitsbereichen eines Berufes im eigenen Land und im Nachbarstaat gibt. Um den zuständigen Gesundheitsbehörden und interessierten Fachkräften die Arbeit zu erleichtern, wurden im Rahmen des INTERREG-Projekts „Trinationaler Handlungsrahmen für eine grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung am Oberrhein“ Steckbriefe zu ausgewählten Gesundheitsberufen in Deutschland, Frankreich und der Schweiz erstellt.

Die Steckbriefe präsentieren in kompakter Form Schlüsselinformationen (u.a. rechtliche Grundlagen, zuständige Behörden, Zugangsvoraussetzungen, Ausbildungsinhalte, Tätigkeitsbeschreibungen) zu den Aus- und Weiterbildungen in medizinischen und paramedizinischen Berufen. Die Übersichten konzentrieren sich auf diejenigen Berufszweige, denen bei der Bewältigung der Corona-Pandemie eine zentrale Rolle zukommt: ärztlicher Bereich, Krankenpflege, Krankenpflegehilfe, Operation sowie Labor/Radiologie/Diagnostik.
 

Zu den Steckbriefen der Gesundheitsberufe

Weitere Informationen zur Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten und den Möglichkeiten der beruflichen Mobilität finden Sie zudem in unserem Themenheft.

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