News & Artikel

Schweizer Bundesrat formuliert einheitliche Anforderungen für Gesundheitsberufe

Mit dem 2016 vom Parlament verabschiedeten Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG) sind für sieben Gesundheitsberufe in der Schweiz einheitliche Anforderungen festgelegt worden.

Das GesBG regelt die Fachhochschul-Ausbildungen in Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Hebamme, Ernährung und Diätetik, Optometrie und Osteopathie sowie die Berufsausübung. Die berufsspezifischen Kompetenzen in der Verordnung bilden die Grundlage für die Akkreditierung der jeweiligen Studiengänge an den Fachhochschulen.

Zwei weitere neue Verordnungen betreffen die Voraussetzungen für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse sowie die Bestimmungen über die Daten im künftigen Gesundheitsberuferegister.

Seit Mitte Oktober wird nun über das Ausführungsrecht des GesBG beraten. Die Vernehmlassung dauert bis zum 25. Januar 2019.

Das GesBG und die dazugehörigen Verordnungen treten voraussichtlich Anfang 2020 in Kraft.

Zurück