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Mehr Kompetenzen für die Kantone bei der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten

Das revidierte Gesetz über die Krankenversicherung ermöglicht Kantonen seit Anfang Mai 2018 Höchstzahlen für ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte zu bestimmen, die zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen dürfen. Damit erhalten die Kantone nach Angaben des Bundesamts für Gesundheit ein dauerhaftes Instrument, um eine Überversorgung im Gesundheitswesen zu verhindern.

Neu eingeführt werden mit der Gesetzesänderung darüber hinaus einheitliche Qualitätsanforderungen für alle Ärztinnen und Ärzte. So sieht das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) unter anderem neu eine Prüfung über das schweizerische Gesundheitssystem vor, die Ärztinnen und Ärzte ablegen müssen, um über die OKP abrechnen zu dürfen.

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