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Krankenversicherung und Leistungen für Grenzgänger*innen an der deutsch-französischen Grenze: Rückblick auf den Online-Workshop vom 11. Juni 2024

| Patientenmobilität

„Ich bin in Deutschland als Grenzgänger*in versichert, während meine Frau in Frankreich arbeitet und dort versichert ist: In welchem Land müssen unsere Kinder versichert werden?“ Oder: „Wie viele Tage darf ich als Grenzgänger*in pro Woche Telearbeit leisten, ohne den Versicherungsstaat wechseln zu müssen?“

Diese und viele weitere Fragen wurden am 11. Juni 2024 bei einem Bürgerworkshop diskutiert, der der Krankenversicherung von Grenzgängern*innen mit Schwerpunkt auf der deutsch-französischen Grenze gewidmet war. Der Workshop, der online stattgefunden hat, wurde gemeinsam vom Kompetenzzentrum TRISAN und der INFOBEST Vogelgrun/Breisach in Zusammenarbeit mit der Caisse Primaire d'Assurance Maladie de Moselle und der AOK Baden-Württemberg organisiert.

Ziel des Workshops war es, die Teilnehmer*innen über die geltenden Rechtsvorschriften im Bereich der Krankenversicherung von Grenzgänger*innen zu informieren, und ihnen Tipps zu geben. Ein Beispiel: Grenzgänger*innen sind zwar (in der Regel) in ihrem Beschäftigungsstaat versichert; es wird jedoch dringend empfohlen, sich parallel dazu (und kostenlos) bei der Krankenversicherung im Wohnsitzstaat anzumelden, auch wenn die Person ihre Behandlungsgewohnheiten in ihrem Beschäftigungsstaat hat. Es kann nämlich immer eine Situation eintreten, in der die Person keine andere Wahl hat, als sich in ihrem Wohnsitzstaat behandeln zu lassen.

Der Workshop, an dem 65 Personen teilgenommen haben, wurde von Delphine Carré, Orianne Lançon (INFOBEST Vogelgrun/Breisach) und Maelle François (TRISAN) moderiert. Der Workshop war um ein Quiz herum aufgebaut, bei dem die Teilnehmer*innen ihr Wissen testen konnten, bevor die Experten*innen die richtige Antwort verrieten und detaillierte Erklärungen gaben. An dem Workshop nahmen fünf Redner*innen teil: Frédérique Wagner und Joseph Cipriani (CPAM Moselle), Catherine Rohn und Steffen Nerz (AOK Baden-Württemberg) sowie Eddie Pradier (TRISAN), die nicht nur die geltenden Rechtsvorschriften erklärten, sondern auch auf die Fragen der Teilnehmer*innen eingegangen sind.

Grenzgänger*innen, die nicht an dem Workshop teilnehmen konnten, können die Ratgeber „Krankenversicherung für Grenzgänger*innen“ lesen, die auf der TRISAN-Website zum Herunterladen zur Verfügung stehen. Diese Ratgeber greifen die im Workshop behandelten Themen auf und geben zahlreiche Tipps.

TRISAN und die INFOBEST Vogelgrun/Breisach veranstalten am Dienstag, den 2. Juli 2024, einen zweiten Online-Workshop zum Thema „Grenzüberschreitender Zugang zur Gesundheitsversorgung im deutsch-französischen Kontext“. Dieser zweite Workshop wird sich an Einwohner*innen des Oberrheins richten, die nicht Grenzgänger*innen sind (Personen, die in ihrem Wohnsitzstaat versichert sind) und sich im Nachbarland (Frankreich/Deutschland) behandeln lassen möchten.

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