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Interreg 2021-2027: Mittel für grenzüberschreitende Projekte verfügbar

Das Interreg-Programm bietet Finanzierungen für grenzüberschreitende Projekte in der Oberrheinregion. Dies ermöglicht Zusammenarbeit, Wissensaustausch und die Entwicklung gemeinsamer Lösungen über nationale Grenzen hinweg. Für den Förderzeitraum von 2021 bis 2027 stehen dem Interreg-Programm Oberrhein insgesamt 125 Millionen Euro zur Verfügung.

Projekte können von verschiedenen Akteuren getragen werden: Behörden, Gemeinden, Vereine, Bildungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen, KMUs, Handelskammern usw. Akteure mit einer Idee für ein grenzüberschreitendes Projekt können diese beim gemeinsamen Sekretariat des Programms einreichen. Um förderfähig zu sein, müssen Projekte mindestens zwei Partner aus zwei der drei Länder der Oberrheinregion einbeziehen. Darüber hinaus muss der Hauptsitz der als Projektträger fungierenden Struktur in der Oberrheinregion liegen.

Man unterscheidet in drei Projektarten:

Klassische Projekte: Klassische Projekte haben eine Finanzierungsspanne von 100.000 bis 5.000.000 Euro und dauern in der Regel 36 Monate (mit der Möglichkeit, eine Finanzierung über 48 Monate zu erhalten).

Projekte von strategischer Bedeutung: Projekte von strategischer Bedeutung sollen eine Schlüsselrolle für die langfristige Entwicklung und Strukturierung der Oberrheinregion spielen. Ihre Genehmigung unterliegt besonderen Bedingungen, einschließlich der Verpflichtung zu intensiven Kommunikationsaktivitäten.

Projekte mit begrenztem Finanzvolumen: Projekte mit begrenztem Finanzvolumen sind kleine Projekte, deren Gesamtfinanzierung 100.000 Euro nicht überschreitet. Sie werden im Rahmen der „Kleinprojektfonds" von lokalen Akteuren mitfinanziert. Die ersten Mittel für kleine Projekte werden derzeit zusammengestellt.

Neben den Themen Nachhaltigkeit (Priorität A) und Mobilität (Priorität B) ist auch Soziales (Priorität C) eines der Schwerpunktthemen für den aktuellen Förderzeitraum. Innerhalb von Priorität C ist das spezifische Ziel C3 der Gesundheit gewidmet. Es lautet wie folgt: „Sicherstellung eines gleichberechtigten Zugangs zur Gesundheitsversorgung und Förderung der Resilienz von Gesundheitssystemen, einschließlich der Primärversorgung, sowie Förderung des Übergangs von institutioneller Betreuung zu Betreuung in der Familie und in der lokalen Gemeinschaft“ (Quelle, S. 60). Laut Informationen des Interreg-Sekretariats stehen etwa 60 % der für Priorität C vorgesehenen Mittel, also etwa 18 Millionen Euro, noch zur Verfügung.

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