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Grenzüberschreitende Gesundheit: Ein Ziel des INTERREG VI-Programms

INTERREG geht in die nächste Runde: In der Förderperiode 2021-2027 erhalten grenzüberschreitende Gesundheitsprojekte erstmals explizite Fördermittel. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen und die Lage am Oberrhein.

Ende April 2022 hat die Europäische Kommission das operationelle Programm für die Förderperiode 2021-2027 (INTERREG VI) genehmigt. Dieses enthält zum ersten Mal einen offiziellen Teilbereich Gesundheit (im Rahmen der Priorität „Eine sozialere Region“) zur Intensivierung der Gesundheitszusammenarbeit sowie zur Verbesserung des Zugangs zu den Gesundheits- und Pflegeleistungen über Grenzen hinweg. Gesundheitsprojekte profitieren künftig also von einem expliziten Fördertopf und erhalten 60 Prozent der kalkulierten Kosten aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE).

Eine weitere Neuerung der Förderperiode 2021-2027 stellen die Kleinprojekte dar. Diese können sich allen aufgeführten Themenfeldern (auch Gesundheit) widmen und sollen mithilfe eines neuen Instruments, dem Kleinprojektefonds, gefördert werden. Wie das Instrument genau funktionieren wird, soll 2023 kommuniziert werden. 

Und wie ist die Lage am Oberrhein? INTERREG Oberrhein 2021-2027 wurde als eines der ersten Programme verabschiedet und mit einem Finanzrahmen von 125 Millionen Euro ausgestattet. Dies entspricht im Vergleich zur vorherigen Förderperiode (2014-2020) einer Erhöhung von 14 %. Auch wurde der Programmraum leicht angepasst: Er umfasst nun den gesamten Landkreis Südwestpfalz und die kreisfreie Stadt Pirmasens (Rheinland-Pfalz).

Am 5. Juli 2022 wurde der Begleitausschuss der neuen Förderperiode ins Leben gerufen. Dieser wird in seiner nächsten Sitzung Ende September 2022 die Genehmigung der ersten INTERREG Oberrhein-Projekte der sechsten Generation ermöglichen.

Weitere Informationen zu INTERREG Oberrhein 2021-2027 finden Sie im Programmdokument sowie im Video unten.

Video: INTERREG Oberrhein 2021-2027 - Vorstellung

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Bild: INTERREG Oberrhein