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Fünf Unterschiede beim Arztbesuch in Deutschland, Frankreich und der Schweiz

Wer den Arztbesuch jenseits der Grenze wagt, wird schnell feststellen, dass es ein paar Unterschiede zwischen Deutschland, Frankreich und der Schweiz gibt.

Die Sprechstundenhilfe

In der Arztpraxis angekommen wird ein Patient aus Deutschland oder der Schweiz vermutlich zuallererst nach einer Empfangstheke suchen, um seine Krankenkassenkarte an eine Sprechstundenhilfe zu überreichen und den Arzt auch im weiteren Verlauf der Untersuchung immer wieder unterstützen. Arzthelfer sind damit aus deutschen und schweizerischen Arztpraxen gar nicht wegzudenken. Wer eine Ausbildung zum Arzthelfer bzw. zur Medizinischen Fachangestellten durchlaufen hat, organisiert nicht nur die Abrechnungen und die Terminvergabe, sondern assistiert dem Hausarzt auch bei medizinischen Aufgaben, wie zum Beispiel bei der Verabreichung einer Spritze, dem Anlegen von Verbänden oder der Blutabnahme. In Frankreich gibt es hingegen in der Mehrheit der Hausarztpraxen keine Sprechstundenhilfe und der Arzt erledigt alle genannten Aufgaben selbst. In den größeren Praxen gibt es eine sogenannte secrétaire médicale (zu Deutsch: „medizinische/r Sekretär/in“). Sie befasst sich typischerweise aber mit der Pflege der Patientenakte oder der Terminvergabe. Der Beruf des Arzthelfers existiert in der Form in Frankreich nicht: „Ich kenne es nicht anders und bin einfach gerne nah dran am Patienten. Deswegen organisiere ich die Terminvergabe lieber selbst.“, verrät eine Ärztin aus Straßburg. Besonders in kleineren Arztpraxen ist es außerdem üblich, die Terminvergabe über ein externes Sekretariat zu steuern (Tele-Sekretariat).

Mit oder ohne Termin?

Vermutlich hat sich der Beruf der Arzthelferin in Deutschland und der Schweiz unter anderem auch deshalb etabliert, da in beiden Ländern vorwiegend mit verbindlichen Terminen gearbeitet wird. Eine offene Sprechstunde gibt es in Hausarztpraxen nur zu besonderen Uhrzeiten oder für Notfälle. In Frankreich dagegen ist es noch sehr gängig, einen Hausarzt zu besuchen ohne vorherige Terminvereinbarung. Das Ergebnis einer kleinen Stichprobe zeigt: Eine Straßburger Arztpraxis arbeitet nur zweimal die Woche mit festen Terminen. Zwei Praxen in Kehl und Basel bieten ein bzw. zweimal wöchentlich eine offene Sprechstunde an, bitten jedoch ausdrücklich darum, nach Möglichkeit einen Termin zu vereinbaren. Dazu eine Ärztin aus Kehl, die sowohl in Deutschland als auch in Frankreich praktiziert hat: „Als ich zurück nach Deutschland gekommen bin, musste ich mich erstmal wieder daran gewöhnen, dass hier vor allem mit festen Terminen gearbeitet wird und es als wichtig angesehen wird, diese Termine einzuhalten.“

Die Dauer der Untersuchung

Wie viel Zeit einem Arzt pro Patient zur Verfügung steht, hängt davon ab, in welchem Land, bzw. in welcher Kultur die Untersuchung stattfindet. So hat eine Erhebung aus dem Jahr 2009 ergeben, dass die durchschnittliche Dauer einer Behandlung bei einem Arztbesuch in Deutschland rund 9,1 Minuten beträgt, französische Patienten dagegen bekommen ihren Arzt im Durchschnitt rund 22,2 Minuten zu Gesicht, die Schweiz liegt mit rund 15 Minuten im Mittelfeld. Diese Daten decken sich den Angaben der durchgeführten Hausarzt-Interviews. So berichtete eine Ärztin aus Kehl, dass in ihrer Praxis für einen normalen Termin etwa 15 Minuten eingeplant sind. Dass die Dauer der Begegnung zwischen Arzt und Patienten relativ knapp ausfällt, hängt auch damit zusammen, dass in Deutschland einige Untersuchungen direkt von der Arzthelferin oder dem Arzthelfer übernommen werden. In Frankreich ist das nicht der Fall: So behandelt eine Ärztin aus Straßburg im Schnitt lediglich drei Patienten pro Stunde. Dabei sei die Dauer der Behandlung sehr unterschiedlich. Pro Patient nehme sie sich manchmal zehn Minuten und gelegentlich sogar bis zu 45 Minuten Zeit – je nachdem, was der Patient braucht. Eine besondere Rolle spielt dabei das Gespräch mit dem Patienten. Die Ärztin aus Frankreich weiß: „Wenn ich mir für das Gespräch mit dem Patienten Zeit nehme, die richtigen Fragen stelle und ihm zuhöre, kann das manchmal schon 80% der Diagnose ausmachen.“

Wie ist die Praxis ausgestattet?

Die Ausstattung einer Hausarztpraxis zeigt ebenfalls deutliche Unterschiede je nach dem auf welcher Seite des Rheins man sich befindet. Während die deutsche Praxis in Kehl über ein EKG-Gerät und ein tragbares Ultraschall-Gerät verfügt, das auch bei Hausbesuchen zum Einsatz kommen kann, gab es in Straßburg solche Gerätschaften nicht. Da Geräteuntersuchungen in Frankreich in Fachpraxen stattfinden, werden Patienten im Zweifelfall und schneller als in Deutschland an einen Facharzt weitervermittelt. Dies gilt sowohl für Blut- oder Urinproben, die in sogenannten „laboratoires d’analyses médicales“ entnommen werden, als auch für EKG, Röntgen und Ultraschallaufnahmen. In Deutschland und der Schweiz werden Blut- und Urinproben dagegen systematisch in der Arztpraxis ermittelt. „Dass wir die Proben gleich in unserer Praxis nehmen, erspart den Patienten unnötige Wartezeit. Wenn wir vormittags Blut abnehmen, erhalten wir die Werte direkt am Nachmittag“, bemerkt eine Ärztin aus Kehl. Dem entgegnet eine Ärztin aus Straßburg: „Ich verlasse mich lieber auf die Analyse aus dem Labor. Die sind meistens viel exakter und die Analysen sind spezialisierter.“

Die Abrechnung

Während Patienten in Frankreich und der Schweiz in der Regel in Vorleistung treten, rechnen Ärzte bei gesetzlich versicherten Patienten in Deutschland die Leistung direkt mit der entsprechenden Krankenkasse ab (90% Prozent aller Patienten sind gesetzlich versichert).

In Frankreich und der Schweiz gilt bei ambulanten Behandlungen in den meisten Fällen das Kostenerstattungsprinzip: Der Patient tritt dabei in Vorleistung und bekommt die Kosten bzw. einen Teil der Kosten vom Krankenversicherer bzw. gegebenenfalls seiner Zusatzversicherung zurückerstattet. In der Schweiz erfolgt die Kostenerstattung ab einem gewissen jährlichen Festbetrag (Franchise), der vom Versicherten selbst zu tragen ist und je nach Höhe der Versicherungsprämie unterschiedlich ausfällt. Sobald die Franchise überschritten ist, erstattet der Krankenversicherer 90% der Kosten für ambulante Behandlungen sowie für den Kauf von Medikamenten. Einige Personengruppen wie zum Beispiel einkommensschwache Personen müssen in Frankreich nicht in Vorkasse treten, in der Schweiz können einkommensschwache Haushalte eine sogenannte Prämienverbilligung beantragen.

Dass die Art und Weise, wie das Abrechnungssystem praktiziert wird, auch Auswirkungen auf die Berufspraxis hat, liegt auf der Hand. Eine Ärztin aus Straßburg erklärt: „Wenn ich einem Patienten das Ergebnis einer Blutprobe mitteilen möchte und dieses negativ ist, bestelle ich einen Patienten nicht wieder zurück in die Praxis, sondern teile es ihm lieber am Telefon mit. Vor dem Hintergrund, dass der Patient in Vorkasse gehen muss, finde ich es einfach unpassend, die Person eine Woche später erneut zu mir in die Praxis zu bestellen.“

Wenn Sie mehr zur Organisation der Krankenversicherungssysteme sowie zur Übernahme der Behandlungskosten erfahren möchten, finden Sie mehr Informationen in der Broschüre „Krankenversicherungssysteme und Übernahme der Behandlungskosten in Deutschland, Frankreich und der Schweiz”.

Wir bedanken uns herzlich bei allen Personen, die uns bei der Recherche für diesen Artikel unterstützt haben.

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