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Europäische Rechtsvorschriften zu grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren überarbeitet

| Epidemiologie

Im Oktober 2022 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union (EU) eine neue Verordnung zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren angenommen.

Die Verordnung ist Teil des Pakets zur Europäischen Gesundheitsunion und soll die Planung von Präventions- und Reaktionsmaßnahmen auf EU- sowie nationaler Ebene im Hinblick auf grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen verbessern.

So sehen die Rechtsvorschriften beispielsweise vor, dass ein EU-Plan für gesundheitliche Notlagen und Pandemien aufgestellt wird, der im Krisenfall den Informationsaustausch zwischen europäischen und nationalen Stellen regelt. Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, sich bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Pläne untereinander und mit der EU-Kommission abzustimmen, um eine Kohärenz der Maßnahmen sicherzustellen.

Zudem ermöglicht die Verordnung der Kommission, eine gesundheitliche Gefahrenlage auf EU-Ebene festzustellen, was eine verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten und eine frühzeitige Reaktionsentwicklung fördern kann. Auch die Verfahren für die gemeinsame Beschaffung von Arzneimitteln und Medizinprodukten auf EU-Ebene werden in dem Dokument dargelegt. 
 

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