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Ein neues grenzüberschreitendes Abkommen ermöglicht die Versorgung pädiatrischer Notfälle aus dem südlichen Elsass am Universitäts-Kinderspital beider Basel
Ein neues französisch-schweizerisches Abkommen ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Versorgung pädiatrischer Notfälle aus dem Südelsass am UKBB.
Am 1. Juli 2026 haben die französischen und schweizerischen Behörden eine grenzüberschreitende Kooperationsvereinbarung zur Versorgung pädiatrischer Notfälle in der Region Südelsass unterzeichnet. An dieser Vereinbarung sind insbesondere die französische Nationale Krankenversicherung (Caisse nationale de l’Assurance maladie – CNAM), die Regionale Gesundheitsbehörde Grand Est (Agence régionale de santé Grand Est – ARS Grand Est), die Krankenhausgruppe der Region Mulhouse Südelsass (Groupe hospitalier de la région Mulhouse Sud-Alsace – GHRMSA), die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) beteiligt.
Die Vereinbarung ermöglicht es dem französischen Rettungsdienst SAMU 68, Kinder mit einem lebensbedrohlichen medizinischen Notfall an das UKBB zu verlegen, wenn das GHRMSA die notwendige Versorgung nicht gewährleisten kann und eine Verlegung in eine andere elsässische Einrichtung, wie beispielsweise die Universitätskliniken Straßburg, zu einem möglichen Verlust der Behandlungschancen führen könnte. Die Verlegungen werden ausschließlich durch die für die medizinische Regulierung zuständigen Ärzte des SAMU 68 nach Rücksprache mit der Notaufnahme des UKBB entschieden.
Das Abkommen sieht vor, dass die Notfallversorgung sowie die unmittelbar mit dem ersten Krankenhausaufenthalt verbundenen Nachsorgeleistungen für einen Zeitraum von maximal drei Monaten vollständig von der französischen Krankenversicherung übernommen werden. Die in diesem Rahmen aufgenommenen Patient*innen profitieren somit von einer vereinfachten Kostenübernahme, da die Rechnungen direkt an die CPAM Haute-Savoie übermittelt werden, die für die vertraglichen Beziehungen zwischen Frankreich und der Schweiz im Bereich der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zuständig ist.
Diese Vereinbarung knüpft an das im Dezember 2025 abgeschlossene Abkommen zur Versorgung lebensbedrohlicher Notfälle erwachsener Patient*innen mit dem Universitätsspital Basel an. Sie verdeutlicht den Willen beider Länder, ihre Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich zu stärken und den Zugang zu spezialisierten medizinischen Leistungen in den Grenzregionen zu verbessern.
Die Partner gehen davon aus, dass jährlich etwa 25 Kinder von dieser Regelung profitieren könnten. Damit stellt die Vereinbarung ein neues Instrument dar, um eine schnelle und bedarfsgerechte Versorgung schwerer pädiatrischer Notfälle sicherzustellen.
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