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Zum Thema Ausbildung des Gesundheitspersonals

Deutschland: Reform der Pflegeberufe schafft „Pflegegeneralisten“

Künftig müssen sich Pflegeschüler nicht mehr für eine Ausbildung entscheiden. Denn mit der Reform der Pflegeberufe hat der Bundestag am 22.06.2017 einen Gesetzesentwurf beschlossen, der die Ausbildungsgänge der Alten-, Kranken-, und Kinderkrankenpflege in ein Berufsbild zusammenführen soll.

Ziel des sogenannten Pflegeberufsgesetzes ist es, die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Qualifikationsstufen zu verbessern. Daher sollen Auszubildende in der Pflege ab 2020 ein gestuftes Ausbildungssystem durchlaufen, das eine gemeinsame Grundausbildung für die bisher existierenden Pflegeberufe vorsieht. Daran schließt sich eine Spezialisierungsphase an, in der Pflegeschüler eine Schwerpunktsetzung im Bereich der Alten-, Kranken-, oder Kinderkrankenpflege verfolgen. Zentral bei der Umsetzung der Reform sind die Argumente, mit der generalistischen Ausbildung einen Wechsel zwischen den einzelnen Pflegebereichen zu erleichtern und die Pflegeberufe attraktiver zu machen.

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